Der Beirat ist Produkt gesellschaftsvertraglicher Gestaltungsfreiheit, gleich ob er berät oder auch aufsichtsratsähnlich die Geschäftsführung kontrolliert. Da es keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften für Beiräte in Familienunternehmen gibt, sind die Erscheinungsformen sehr heterogen. Daraus ergibt sich das Bedürfnis, sich mit Beiräten in Familienunternehmen zu befassen. Denn in der Rechtswissenschaft kaum behandelt ist die Verfassung des Beirats in der Praxis. Wie nutzen Familienunternehmen in ihrer Rechtswirklichkeit die Gestaltungsfreiheit? Anknüpfend an die Distanz zwischen wissenschaftstheoretischer Auseinandersetzung und praktischer Verwirklichung wird das rechtlich-organisatorische Konzept der Beiräte von 34 Familienunternehmen anhand von über 40 Kriterien untersucht; die Befunde werden abgebildet und analysiert. Weiterführend werden ausgewählte Ergebnisse der Untersuchung in anschließenden Interviews durch Experten bewertet. Das besondere Vorgehen macht die Arbeit für die Wissenschaft wie auch die Praxis gleichermaßen relevant.
englischThe implementation of a board (‘Beirat’) can be freely modeled by the shareholders of a family enterprise. As they define all rules concerning the structure of the board, a large variety of constructs exists. This study delineates the regulatory structure of 34 family enterprises with regard to their rules of the boards’ implementation. Based on more than 40 individual criteria, the results of the analysis are shown and discussed. The main conclusions are then reviewed with four professionals via expert interviews to gain an even deeper understanding of the practical principles of optional supervisory or advisory boards in family enterprises. Due to this approach, the study is relevant for both academic scholars and practitioners.