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Herrmann

Die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch das Bauplanungsrecht

Juristische Geltung und Realisierung im sozialen System
Nomos,  2019, 356 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-9853-5

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Flächeninanspruchnahme ist in Deutschland ein altbekanntes Problem. Die Politik ist sich spätestens seit den 1970er Jahren der Auswirkungen bewusst. Immer wieder werden politische Ziele, etwa in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, vorgelegt. Dabei kommt dem Bauplanungsrecht eine entscheidende Rolle zu.

Die Arbeit verdeutlicht erstmals umfassend und detailliert, dass das Bauplanungsrecht eine Vielzahl von Optionen für eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bereithält und untersucht zugleich, ob es auch hinreichend gerüstet ist, um einer extensiven Flächeninanspruchnahme einen Riegel vorzuschieben.

Die zahlreichen Maßnahmen für eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme werden anhand von Beispielen und genauen Definitionen herausgestellt sowie zueinander in eine Rangfolge gesetzt. Zu jeder Maßnahme werden die einschlägigen Normen dargestellt und gewichtet. Dabei erfasst die Arbeit sowohl die Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten in den Bauleitplänen, die Planungsziele und Planungsleitlinien der Abwägung, die Planungsersatzvorschriften als auch die Maßnahmen des Besonderen Städtebaurechts.

Darüber hinaus geht die Arbeit auf die Wirkung der für die Maßnahmen einschlägigen Normen ein. Analysiert werden dabei unter anderem das Flächenmanagement, die Ressourcenschonung der Verwaltung und mögliche Kooperationen wie etwa durch das Kooperative Städtebaurecht.

»lesenswert, nicht nur für diejenigen die sich wissenschaftlich mit der Thematik der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme beschäftigen, sondern auch für die Anwendungspraxis in den Städten und Gemeinden.«
Prof. Dr. Stephan Mitschang, Die Verwaltung 4/2019, 620

»Insgesamt bietet das Werk einen umfangreichen Überblick zu den Problemen und Herausforderungen der Flächeninanspruchnahme, den Maßnahmen zur Reduzierung der Inanspruchnahme sowie zu den einschlägigen bauplanungsrechtlichen Normen. Insbesondere die Betrachtung der Wirkungsaspekte bildet dabei einen Mehrwert in dem Themen- und Forschungsfeld.«
Regierungsbaurat Benjamin Hey, Baurecht 12/2019, 1877
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