Der Rückruf gehört zu den besonderen Gestaltungsrechten des Urhebervertragsrechts, dessen rechtsdogmatische Einordnung und insbesondere Wirkung auf eingeräumte Nutzungsrechte umstritten ist. Die Arbeit setzt sich mit den Rechtsfolgen der drei möglichen Rückrufsgründe, des Rückrufs eines Nutzungsrechts wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG), des Rückruf wegen Unzumutbarkeit der Ausübung des Nutzungsrechts nach Treu und Glauben (§ 34 Abs. 3 UrhG) und des Rückrufs wegen gewandelter Überzeugung (§ 42 UrhG) auseinander. Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt insbesondere auf der Beantwortung der Frage „Was passiert mit einem Nutzungsrecht zweiter oder weiterer Stufe, wenn das Nutzungsrecht vorhergehender Stufe, auf welchem sich dieses begründet, wegen eines Rückrufs wegfällt?“
englischThis text analyses the three possible rights of revocation in the German Act on Copyright and Related Rights (Copyright Act): revocation because of the transfer of exploitation rights (Article 34), right of revocation for non-exercise (Article 41) and the right of revocation for changed conviction. The author thoroughly examines their impact at the different levels of exploitation rights.