Bethge
Die Zulässigkeit der zeitlichen Beschränkung der Hörfunkwerbung im NDR
ISBN 978-3-7890-2620-1
Die staatsvertraglich angeordnete Beschränkung der Hörfunkwerbung des NDR auf 42 Minuten werktäglich ist rechtswidrig. Die fragliche Limitierung verstößt zum einen gegen die dem NDR gesetzlich verbürgte finanzielle Funktions- und Gleichstellungsgarantie, die eine funktionsgerechte Finanzierung der Mehrländeranstalt verlangt und eine Schlechterstellung des NDR gegenüber anderen Landesrundfunkanstalten verbietet. Sie stellt zum anderen eine Verletzung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit dar, das den Staat verpflichtet, für eine funktionsadäquate Finanzausstattung des NDR zu sorgen. Werbebeschränkungen, die zu finanziellen Einbußen führen, gefährden den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der NDR ist befugt, den (Grund-)Rechtsverstoß des Staates gerichtlich geltend zu machen.