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Durchbrechung der ärztlichen und psychotherapeutischen Schweigepflicht bei in sicherheitsrelevanten Berufen tätigen Patienten

Überlegungen de lege lata und de lege ferenda
Nomos,  2019, 563 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8487-5500-4


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Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zum Medizinstrafrecht (Band 8)
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Die Arbeit behandelt mit der ärztlichen und psychotherapeutischen Schweigepflicht und deren Durchbrechungen ein Grundproblem des Medizinrechts, welches durch die Geschehnisse um den Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525 im Jahre 2015 erneut in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt ist. Die in diesem Zusammenhang erhobenen rechtspolitischen Forderungen nach einer Lockerung der Schweigepflicht von Ärzten und Psychotherapeuten rechtfertigten einen erneuten Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingung und der Untersuchung eines möglichen Reformbedarfs.
Die Arbeit ist in fünf Abschnitte gegliedert:
1. Einleitung: Bestehen eines Anfangsverdachts hinsichtlich eines Reformbedarfs für einer Durchbrechung der ärztlichen und psychotherapeutischen Schweigepflicht im sicherheitsrelevanten Bereich
2. Umfangreiche Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des aktuellen Forschungsstands unter Einbeziehung medizinethischer Postulate
3. Eigenständige Untersuchung des bestehenden Reformbedarfs ausgehend von einer Darstellung des Absturzes des Germanwings-Fluges 4U9525 und der aus diesem Vorkommnis bislang gezogenen rechtlichen Konsequenzen. Präsentation von Ergebnissen aus eigener empirischen Forschung im Rahmen derer Experten aus dem psychotherapeutischen- und medizinischen Bereich Interviews einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen wurden.
4. Entwicklung eines Gesetzgebungsvorschlags aufgrund der zuvor erarbeiteten Erkenntnisse und gewonnenen Kritik. Prüfung des Vorschlags unter Einbeziehung von verfassungsrechtlichen Aspekten sowie Prinzipien der Medizinethik
5. Bestätigung der Aktualität anhand sich ereigneter Vorfälle und Ausblick

»Die wissenschaftlichen Bemühungen können nicht hoch genug angerechnet werden.«
Dr. Alexander Eufinger, GesR 11/2019, 748
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