Der Ehrenamtliche ist gesetzlich nicht definiert. Arbeitsrechtliche Bestimmungen sollen auf ihn keine Anwendung finden. Der Ehrenamtliche kann aber Charakteristika aufweisen, die man typischerweise bei einem Arbeitnehmer vorfindet, z.B. kann er zeitlich und hierarchisch stark in die Tätigkeit eingebunden sein. Wie ist nun der Arbeitnehmer vom Ehrenamtlichen abzugrenzen? Die Problematik stellt sich auch im Sozial- und Steuerrecht. Können die in diesen Rechtsgebieten geltenden Grundsätze auf das Arbeitsrecht übertragen werden? Die Verfasserin erarbeitet ihren Lösungsansatz durch eine grundlegende Analyse der Begriffe und ihrer Verhältnisses zueinander in den jeweiligen Rechtsgebieten und der umfangreichen Rechtsprechung zu diesem Thema.
englischThe volunteer is not defined by law. Labor law provisions are not intended to apply to them. However, volunteers may have characteristics that are typically found in employees, e.g. they may be strongly involved in the activity in terms of time and hierarchy. How is the employee to be distinguished from the volunteer? The problem also arises in social and tax law. Can the principles that apply in these areas of law be transferred to labor law? The author develops her solution through a fundamental analysis of the terms and their relationship to each other in the respective areas of law and of the extensive case law on this subject.
- Arbeitsentgelt
- Gegenseitigkeit
- Sozialversicherungsrecht
- nichtselbstständige Arbeit
- Einkommensteuerrecht
- Erwerbstätigkeit
- Aufwandsentschädigung
- nichtselbständige Tätigkeit
- Beschäftigtenbegriff
- Beschäftigter
- Arbeitnehmerbegriff
- Arbeitnehmer
- Abgrenzung
- staatsbürgerliche Pflicht
- bürgerschaftliches Engagement
- Ehrenamtsbegriff