Beleidigungen in sozialen Netzwerken – nicht nur ein Thema für den Staatsanwalt, sondern auch für den Arbeitsrechtler. Der Umgang mit diesem Phänomen und seinen zahlreichen Facetten erscheint bisweilen wenig berechenbar. Vor diesem Hintergrund wird zunächst grundsätzlich herausgearbeitet, warum und inwiefern Ehrverletzungen Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis darstellen können. Sodann werden die Erkenntnisse auf soziale Netzwerke übertragen und zahlreiche praktische Fragen behandelt. Gibt es Vertraulichkeit im Netz? Wie ist ein „Gefällt-mir-Klick“ rechtlich einzuordnen? Welche Beweisschwierigkeiten treten auf? Der Autor entwickelt Leitlinien und zeigt anhand zahlreicher Konstellationen auf, dass das Rad nicht neu erfunden werden muss.
englischInsults in social networks – not only an issue for the prosecutor but also for the labour lawyer. The handling of this phenomenon and its numerous facets occasionally seems little calculable. Against this background, the author at first carves out basically, why and to what extent libels can constitute breaches of obligation in the employment. Thereafter, the findings are transferred on social networks and numerous practical questions are examined. Does privacy exist in the web? How is a click on the „like button“ legally classified? What problems of evidence occur? The author generates guidelines and demonstrates on the basis of numerous constellations that it is not necessary to reinvent the wheel.
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