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Ziolkowski

Gerechtigkeitspostulate als Rechtfertigung von Kriegen

Zum Einfluss moderner Konzepte des Gerechten Krieges auf die völkerrechtliche Zulässigkeit zwischenstaatlicher Gewaltanwendung nach 1945
Nomos,  2008, 365 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-0748-3

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Die internationalen Konflikte der letzten Jahre werfen zunehmend die Frage nach einer Wiederbelebung des Argumentationstopos des Gerechten Krieges auf. Das Abwenden eines Völkermordes oder die Bekämpfung des Terrorismus erscheinen als „gerechte“ Gründe für einen Krieg. Die Arbeit analysiert das Spannungsverhältnis zwischen der „Gerechtigkeit“ und der Legalität von Kriegen. Sie zeigt einerseits die ideologisch, religiös und moralisch bestimmten Gerechtigkeitspostulate auf, die als Legitimation für Kriege nach 1945 dienten oder derzeit gebraucht werden. Andererseits untersucht sie den Geltungsbereich des Gewaltverbotes sowie seiner Ausnahmen. Bei der Interpretation der Ausnahmetatbestände werden - de lege ferenda - insbesondere neue Sicherheitsgefahren und veränderte ethische Wertungen der internationalen Gemeinschaft berücksichtigt. Untersucht wird auch die Entwicklung des Völkerrechts hinsichtlich neuer Rechtfertigungsgründe für zwischenstaatliche Gewaltanwendung. Damit leistet die Arbeit einen differenzierten Beitrag zur Diskussion über den Gerechten Krieg, der sich nicht in einer Feststellung der Überwindung der Lehren vom Gerechten Krieg durch das moderne Völkerrecht erschöpft.

»Wirklich hochinteressanter Kern ist dann eine sehr systematische Gliederung der kriegerischen Konflikte nach 1945. Diese an den jeweiligen religiös oder weltanschaulichen Rechtfertigungen orientierte Aufstellung von zwischen- und teilweise innerstaatlicher kriegerischer Gewalt stellt einen völkerrechtlichen Wert an sich dar, besteht und entsteht doch Völkerrecht in und aus der Praxis der Staaten. Fast alle der Konflikte sind irgendwie bekannt, aber so klar seziert, skizziert und geordnet ist diese Aufstellung eine hervorragende Grundlage für völkerrechtiliche Bewertungen als solche, die nicht nur, aber natürlich auch den nachfolgenden eigenen Bewertungen der Autorin dient. Auch der Nichtjurist kann jedoch diese Zusammenstellung einfach als historische Reflektionen "genießen".«
Dr. [...]
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