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Krumm | Jaklin

Grenzüberschreitende Geldsanktionen

Buß- und Strafgeldvollstreckung in Europa
Handkommentar
Nomos,  2. Auflage 2023, 240 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8487-8260-4

59,00 € inkl. MwSt.
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Mit dem durch das EuGeldG geänderten IRG werden Bußgelder, die aufgrund von Verkehrsverstößen innerhalb der Europäischen Union verhängt wurden, auch in Deutschland beigetrieben. Durch die im Ausland verbreitete Halterhaftung müssen die Behörden kaum mehr als den Verstoß dokumentieren. Die sich anschließenden Verfahren sind eine Herausforderung für alle Verkehrsrechtler.

Der HK-Geldsanktionen
Der Kommentar von Krumm und Jaklin liefert dem Profi alle Informationen, die für die Bearbeitung der europaweiten Bußgeldverfahren notwendig sind. Denn nichts zu tun kann problematisch werden: Bußgelder steigern sich bei Nichtzahlung rasch, deren Durchsetzung erfolgt, auch durch Inkassounternehmen, massiv und die Wiedereinreise ist problematisch: Kontrollen im Tatortland drohen.

Die zweite Auflage bringt
• alle Entwicklungen des EuGeldG und der Rechtsgrundlagen im IRG auf neuen Stand.
• In einem neuen Teil detaillierte Hinweise zu den europäische Staaten, die für die Vollstreckung von Bußgeldern Möglichkeiten auf der Grundlage des RB Geld nutzen – so etwa Österreich, Italien, Kroatien.
• Konkrete Tipps, was zu tun ist, um die Vollstreckung der teilweise empfindlichen Geldstrafen zu verhindern.

Die Autoren
Peter Jaklin ist als ADAC-Syndikusanwalt spezialisiert auf internationales Recht. Carsten Krumm ist Richter am Amtsgericht und Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Verkehrsrecht.

Stimmen zu den Vorauflagen:

»kompakter und gelungener Handkommentar.«
Hermann Neidhart, NJ 9/11

»Diese sinnvolle Verknüpfung einer zusammenfassenden Darstellung mit einer knappen Kommentierung des nationalen Umsetzungsgesetzes und der sich auf die darin vor allem bei eingehenden Vollstreckungsersuchen vorgesehenen Verfahrensschritte beziehenden Kostenvorschriften...und der Wiedergabe des Volltextes des Rahmenbeschlusses einschließlich der vorgeschriebenen Formulare verbunden mit eigens entwickelten Anwaltsmustern für die rechtliche Vertretung in derartigen Vollstreckungsverfahren, macht die neue Regelung erst verständlich und erleichtert vor allem die Arbeit des Anwalts in Strafsachen.«
Dr. Jürgen Jekewitz, Ministerialdirektor im BMJ a. D., GA 7/11

»bietet den [...]
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