Muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber informieren? Wann, wie und über welche Gegebenheiten? Diese Fragen stellen sich Arbeitnehmer und -geber gleichermaßen. Der Arbeitnehmer kann von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis über dessen Beendigung hinaus verpflichtet sein, dem Arbeitgeber auf Fragen zu antworten oder auch von sich aus Informationen zu offenbaren. Das Bestehen der Informationspflichten, ihr Inhalt und ihre Rechtsgrundlage sind umstritten, soweit nicht zu einzelnen Pflichten höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt.
Die Untersuchung greift den Diskussionsstand auf und berücksichtigt neuere gesetzlichen Regelungen und Wertungen (§ 32 BDSG und Diskriminierungsverbote des AGG), die in den bisherigen Beiträgen nicht vollständig erfasst wurden. Es werden Antworten auf die Frage nach den Informationspflichten des Arbeitnehmers für alle Phasen des Arbeitsverhältnisses geboten. Theoretische Grundlagen und konkrete Pflichten werden gleichermaßen berücksichtigt.
englischIs an employee obliged to inform his employer and how, when, and about what? Such questions are of equal interest to both employees and employers. The employee might be obliged to provide information requested by the employer before, during and after the employment. However, the legal basis and the content of these obligations are controversial, unless they have been already decided upon by the high court. The thesis at hand addresses this ongoing dispute, taking into account recent developments in Germany’s General Equal Treatment Act (AGG) as well as in § 32 BDSG (Federal Data Protection Act), covering all phases from the initiation up until the cessation of the employment. Both, theoretical foundations as well as practical examples of the obligation to provide the information have been equally addressed.