Nachhaftungsbegrenzungsgesetz und Deliktsrecht
ISBN 978-3-7890-6138-7
Vom Gesellschafterwechsel bis zum Formwechsel bietet das Gesellschaftsrecht zur flexiblen Umgestaltung der inneren Organisation von Unternehmen ein Arsenal an rechtsgestalterischen Möglichkeiten, um den jeweiligen wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. Entfällt dabei die persönliche Haftung eines Gesellschafters, soll er dem NachhBG zufolge nur noch während einer Ausschlußfrist von fünf Jahren forthaften. Damit besteht jedoch die Gefahr, daß im Falle nicht voraussehbarer deliktischer Spätfolgen unternehmerischen Handelns Ansprüche wegfallen, die zu keinem Zeitpunkt geltend gemacht werden konnten. Derartige Konstellationen erfordern eine Korrektur der gesellschaftsrechtlichen Nachhaftungsbegrenzung durch ein eigenständiges Sonderverjährungskonzept.