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Hochmayr

"Ne bis in idem" in Europa

Praxis, Probleme und Perspektiven des Doppelverfolgungsverbots

Herausgegeben von Prof. Dr. Gudrun Hochmayr

Nomos,  2015, 193 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-5952-9

52,00 € inkl. MwSt.
Auch als Softcover erhältlich
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Das Verbot, zweimal wegen derselben Tat verfolgt oder bestraft zu werden (ne bis in idem), wird in der Europäischen Union auf mehreren Ebenen bei unterschiedlicher Reichweite gewährleistet. Mit dem Inkrafttreten der Grundrechtecharta hat die Vielschichtigkeit des Verbots zugenommen. Der Tagungsband greift zentrale Auslegungsfragen von ne bis in idem auf: Ist der Tatbegriff faktisch oder normativ zu bestimmen? Bedarf es eines autonom-europäischen Begriffs der Rechtskraft? Welche Voraussetzungen bestehen für die transnationale Wiederaufnahme von Strafverfahren? Lassen sich Einschränkungen des transnationalen ne bis in idem aufrechterhalten? Welche Rolle spielt die abweichende Handhabung durch den EuGH im Wettbewerbsrecht?
Die Autoren untersuchen die Judikatur des EuGH und EGMR und zeigen Divergenzen auf. Diese werden zum Anlass genommen, eigene Lösungskonzepte zu entwickeln.

Mit Beiträgen von:
Prof. Dr. Martin Böse, Prof. Dr. Robert Esser, Prof. Dr. Martin Heger, Prof. Dr. Gudrun Hochmayr, Prof. Dr. Kurt Schmoller, Prof. Dr. h.c. Wolfgang Schomburg, Hon.-Prof. Dr. Fritz Zeder

»Ein gelungener Band auf aktuellstem Stand, der sich insgesamt an Leser richtet, die sich einen Überblick über den aktuellen Stand des Doppelverfolgungsverbots verschaffen wollen und sich in der Praxis oder Wissenschaft damit auseinandersetzen.«
Marlen Weber, NLMR 2016, 388

»So wird in diesem Buch deutlich herausgearbeitet und detailliert belegt, wie europäische Institutionen, insbesondere Kommission, Parlament und Gerichtshof, in den letzten Jahrzehnten beharrlich auf die Europäisierung strafrechtlicher Standards hinarbeiteten... Beiträge des Bandes liefern gründliche Analysen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die in den letzten Jahren zu den verschiedenen normativen Ausprägungen des Doppelbestrafungsverbots...ergangen ist.«
Prof [...]
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