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Normkenntnis und Normverständnis

Nomos,  1970, 521 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-7890-7916-0


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Das Werk ist Teil der Reihe Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspolitik (Band 9)
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Es gibt drei Gründe, Verbote zu befolgen: die Achtung vor geschützten Interessen, vor Mehrheitsentscheidungen, der Wunsch, nicht bestraft zu werden. Anders, wenn die Sozialschädlichkeit eines Verhaltens nur Experten erkennbar ist. Thema der Arbeit ist, ob solche Verbote ohne Appellfunktion in die Strukturen des traditionellen Strafrechts passen.
Die Befolgung von Normen, deren Inhalt unbekannt ist, ist Alltagspflicht. Das Strafrecht setzt sie in § 17 StGB voraus. Bei Verboten ohne Appellfunktion gelingt dies nicht problemlos. Sie sind der Prüfstein für eine schlüssige Konzeption des § 17 StGB. Es wird geklärt, wie Gehorsam ohne Normkenntnis möglich ist und wieweit dem Bürger ein Verzicht auf seine gesetzlich eingeräumten Freiheiten abverlangt werden darf.
Die Bestrafung solcher Gehorsamsverstöße ist auch dann prekär, wenn die Verbote eminent wichtig sind. Traditionell wird die Strafe nämlich nach dem Ausmaß des Handlungsunrechts gerechtfertigt. Dieses soll vom Intentionsunrecht, dem Verhältnis des Täters zum Rechtsgut, abhängen.
Die Verfasserin ist Privatdozentin für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtstheorie.

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