Der Frankfurter Rechtshistoriker fragt in seinem Würzburger Vortrag nach den Voraussetzungen und Leistungen der »Begriffsgeschichte« und gelangt von da zu den Grundbedingungen historischer Analyse. Nicht nur die »Begriffe« sind ihm verdächtig, auch die »Tatsachen«. »Begriffe« sind Worte, und was wir für historische Tatsachen halten, sind gut verbürgte Nachrichten aus Texten, an deren Glaubwürdigkeit wir aus pragmatischen Gründen nicht zweifeln. Was bleibt, ist die Analyse des Sprachgebrauchs früherer Zeiten anhand von Texten. Jede Rechtskultur ist eine Kommunikationsgemeinschaft von Sprechenden und Schreibenden. Sie zu verstehen, ist nur durch Übersetzungsarbeit möglich; der Weg zum Denken führt über die Sprache.
Der Verfasser plädiert deshalb für einen Verzicht auf irreführende idealistische Prämissen bei »Begriffen«, speziell in der juristischen Dogmengeschichte, für Vorsicht bei der Annahme von »Tatsachen«, für eine Relativierung der Trennung fiktiven und wissenschaftlichen Schreibens sowie für die Anerkennung der sowohl produktiven als auch verfälschenden Rolle von Phantasie und Erinnerung.