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Müller-Graff | Schwarze

Rechtsschutz und Rechtskontrolle nach Amsterdam

Europarecht Beiheft 1/1999
Nomos,  1999, 129 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-7890-6181-3

Das Werk ist Teil der Reihe Sonderheft Europarecht
28,00 € inkl. MwSt.
Vergriffen, kein Nachdruck
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Der Vertrag von Amsterdam hat einerseits die Differenzierung zwischen Gemeinschaftsrecht und Unionsrecht verstärkt, andererseits zugleich in dem europarechtlichen Bereich der Union, der nicht Gemeinschaftsrecht ist, instrumentell und gerichtsverfahrensrechtlich gemeinschaftsrechtsähnliche Elemente eingeführt.
Unter dem Generalthema »Rechtsschutz und Rechtskontrolle nach Amsterdam« werden im einzelnen die Themen »Die Unterscheidung von Unionsrecht und Gemeinschaftsrecht nach Amsterdam«, »Die Jurisdiktion des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach Amsterdam« sowie »Grundrechtsschutz durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und nationale Gerichte nach Amsterdam« erörtert.
Der Tagungsband ist für alle an aktuellen Fragen und Entwicklungen des gemeinschaftsrechtlichen Rechtsschutzsystems wissenschaftlich Interessierten bestimmt.

Aus dem Inhalt:
Die Unterscheidung von Unionsrecht und Gemeinschaftsrecht nach Amsterdam (Prof. Dr. Christoph Vedder, Augsburg; Prof. Dr. Stefan Griller, Wien) • Die Jurisdiktion des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach Amsterdam (Prof. Dr. Claus Dieter Classen, Greifswald, Prof. Dr. Bruno de Witte, Maastricht) • Grundrechtsschutz durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und nationale Gerichte nach Amsterdam (Dr. Ulrich Wölker, Brüssel; Prof. Dr. Lorenza Violini, Pavia)

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