Die Dogmatik technischer Risiken der Wissenschaft stößt an ihre Grenzen, wenn es das Wissen selbst ist, das als gefährlich gilt. Es hat dann einen doppelten Verwendungszweck: Möglichen Nutzen für Leben und Gesundheit und möglicher Missbrauch als Waffe. Muss der Staat riskantes Wissen verhindern? Attacken mit biologischen Waffen geschehen. Dies legitimiert jedoch nicht, Forschungsfragen einem Genehmigungsvorbehalt zu unterwerfen. Die nicht auszuschließende Möglichkeit der Erkenntnis verleiht der Wissenschaft ihre weit gehende Freiheit und allein die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass aus einem Forschungsergebnis eine Biowaffe wird, löst keine Schutzpflicht aus. Die Nuancen dazwischen behandelt diese Arbeit im Mehrebenensystem der Grund- und Menschenrechte.
englischThe legal doctrine on technological risks of the sciences usually does not include cases in which scientific knowledge itself is dangerous. It would have a dual use: Possible appliances useful for life and health, and possible misuse as a weapon. Does the state have to prevent risky research results? The fact that attacks with biological weapons happen does not legitimise prior constraints on research questions. The theoretical possibility of useful appliances justifies the broad freedom of the sciences and the mere theoretical possibility of research results converting into bioweapons does not imply a duty of the state to protect against these results. The nuances inbetween are described in this thesis crossing the multi-level system of fundamental and human rights.
- Rechtsethik
- Mikrobiologie
- Wissenschaft
- Technik
- Technikrecht
- Dual-Use
- Biologische Waffen
- Bioterrorismus
- Forschung mit doppeltem Verwendungszweck
- Biosicherheit
- biosecurity
- Schutzpflichten
- Wissenschaftsfreiheit
- Forschungsfreiheit
- Vorsorgeprinzip
- Infektionsschutz
- Gentechnikrecht
- Sicherheitsrecht
- Risikoethik
- Mosaikkompetenzen
- Schrankenlose Grundrechte
- Zensur
- Recht auf Gesundheit
- Recht auf Leben
- Wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte