Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen können staatliche Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen Ausnahmen von vergaberechtlichen Vorgaben rechtfertigen? Die vorliegende Arbeit beantwortet diese Frage rechsebenenübergreifend auf Grundlage einer Analyse des potentiellen Konflikts zwischen staatlichen Geheimhaltungsinteressen und den vergaberechtlichen Vorgaben zur wettbewerblichen, transparenten und nichtdiskriminierenden Auftragsvergabe. Dabei bietet die Untersuchung zugleich einen Überblick über die Anwendungsvoraussetzungen und die wesentlichen Besonderheiten des durch die Richtlinie 2009/81/EG eingeführten Sondervergaberechts für verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge und zeigt Unstimmigkeiten im geltenden Recht sowie praxisorientierte Lösungsmöglichkeiten auf.
englischTo what extent and under what conditions can public defence and security interests justify exceptions from public procurement law requirements? The study at hand answers this question on a multilevel scale based on an analysis of the potential conflict between governmental confidentiality interests and public procurement law requirements for competitive, transparent and non-discriminatory awarding of contracts. At the same time, the study offers an overview of the applicability requirements and the key features of the special procurement law for defence and security specific public contracts introduced by Directive 2009/81/EC and shows inconsistencies in the applicable law as well as possible practical solutions.
- Art. 346 AEUV
- Einschätzungsprärogative
- GWB
- Geheimhaltung
- Militärgerät
- Militärgüter
- Nachprüfeverfahren
- Sicherheitsinteresse
- Sicherheitsüberprüfung
- Sondervergaberecht
- VOB/A-VS
- VSVgV
- Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
- Verschlusssache
- Verteidigungsgüter
- Vergaberecht
- Verteidigung
- Sicherheit
- 2009/81/EG