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Kaltenborn

Streitvermeidung und Streitbeilegung im Verwaltungsrecht

Verfassungsrechtlicher Rahmen und verfahrensrechtliche Ausgestaltung der außergerichtlichen Konfliktschlichtung im Verhältnis zwischen Verwaltung und Privaten
Nomos,  2007, 431 Seiten, gebunden mit SU

ISBN 978-3-8329-1632-9


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Das Werk ist Teil der Reihe Neue Schriften zur Verwaltungsrechtswissenschaft (Band 4)
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Die verwaltungsrechtliche Praxis kennt vielfältige Formen der Streitvermeidung und außergerichtlichen Streitbeilegung: »Klassische« Konfliktschlichtungsinstrumente, die der Verwaltung in Gestalt etwa von Anhörungsrechten und Vertragsabschlusskompetenzen zur Verfügung stehen, zählen ebenso hierzu wie die informale Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten oder die im Verwaltungsrecht noch relativ junge Technik der Mediation.
Das Werk analysiert die zentralen dogmatischen Problemfelder der verschiedenen Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsinstrumente und zeigt aus einer vergleichenden Gesamtschau heraus mögliche Entwicklungsperspektiven der außergerichtlichen Konfliktlösung im Staat-Bürger-Verhältnis auf.
Einen Schwerpunkt der Untersuchung bilden dabei die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, an denen eine solche Weiterentwicklung des verwaltungsverfahrensrechtlichen Normenbestandes gemessen werden muss. Es zeigt sich, dass die Grundrechte, das Demokratieprinzip und insbesondere die Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips den Reformgesetzgeber in ein weitaus weniger enges Korsett zwingen, als vielfach angenommen wird.

»Kaltenborn ist eine überzeugende Gesamtschau der heute verfügbaren Instrumente der Streitbeilegung und der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ihrer Optimierung gelungen. Geschickt fasst er in den ersten drei Kapiteln die bestehende Diskussionslage zusammen und arbeitet den zentralen Reformbedarf heraus. Das Schrifttum wird, soweit erkennbar, flächendeckend und kenntnisreich aufgearbeitet. Die Arbeit ist klar gegliedert und immer gut lesbar. Jedem, der sich in den Problemkreis der konsensualen Streitbeilegung im Verwaltungsrecht zügig einarbeiten will, können diese Passagen ohne Abstriche als Lektüre empfohlen werden.«
Bernd Holznagel, Die Verwaltung 4/08

»eine profunde, zu Einzelfragen informierte und weiterführend orientierte Schrift, die ihren Weg machen wird. Sie ist [...]
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