Die Anknüpfung US-amerikanischer Wirtschaftssanktionen fällt sehr weit aus und Konflikte mit international agierenden Unternehmen und anderen Staaten sind vorprogrammiert. Die Grundlagen der Sanktionsprogramme und auch die Sanktionspraxis sind kompliziert aufgebaut. Insbesondere im Bereich der Finanztransaktionen ist die Anknüpfungspraxis nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Dies stellt insbesondere europäische Finanzinstitute vor Probleme. Und auch wenn eine Anknüpfung nicht gegeben ist, besteht die Gefahr, durch sekundäre Sanktionen von US-amerikanischen Behörden ins Visier genommen zu werden. Die US-amerikanischen Behörden bewegen sich im Grenzbereich des völkerrechtlich Anerkannten und überschreiten Grenzen regelmäßig. Die Arbeit überprüft einen Teilbereich der US-amerikanischen Sanktionspraxis auf die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht und stellt hierbei auch exemplarisch das US-amerikanische Recht dar und zeigt die Möglichen Rechtsfolgen von US-amerikanischen Sanktionen auf.
englischUS economic sanctions are very far-reaching and conflicts with internationally active companies and other states are inevitable. The basic principles of the sanction programmes and the sanction practice are complicated. Particularly in the area of financial transactions, at first glance, the link is not obvious. This poses problems for European financial institutions in particular. And even if there is no such link, there is a danger that secondary sanctions will be imposed by US authorities. US authorities are at the limits of what is recognised under international law and regularly cross those borders. The author examines a part of US sanctions practice as to compatibility with international law, illustrates US law by way of example and points out the possible legal consequences of US sanctions.