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Büllesbach

Transnationalität und Datenschutz

Die Verbindlichkeit von Unternehmensregelungen
Nomos,  2008, 221 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8329-3751-5


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Das Werk ist Teil der Reihe Studien zum Datenschutz (Band 34)
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Transnationale Unternehmen unterliegen bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU/EWR gesetzlichen Vorgaben, um das europäische Schutzniveau für Betroffene über territoriale Grenzen hinweg zu gewährleisten. Eine rechtskonforme Ausgestaltung der Datenverarbeitung ist Unternehmen über „Verbindliche Unternehmensregelungen“ oder „Binding Corporate Rules“ möglich.
Verschiedene Akteure und Institutionen bemühten sich europaweit um eine Konkretisierung des Konzepts. Rechtlich wie praktisch müssen allerdings folgende Fragen geklärt werden: Was bedeutet Verbindlichkeit im Hinblick auf den weltweit erkennbaren Wandel von territorialstaatlich geprägten Ordnungsvorstellungen? Was besagt sie angesichts der stetigen Zunahme nicht-staatlicher Akteure an grenzüberschreitenden Normsetzungsprozessen und entsprechender Veränderungen herkömmlicher Mechanismen zur Herstellung von Verbindlichkeit, Befolgungswahrscheinlichkeit und Sanktionierbarkeit?
Über die Darstellung der europäischen, deutschen und derjenigen Rechtslage ausgewählter Mitgliedsstaaten hinaus greift die Arbeit in Auseinandersetzung mit soziologischen und steuerungstheoretischen Erkenntnissen dezidiert das zeitgenössische Spannungsfeld von staatlicher Rechtsetzung und Selbstregulierung auf. Daraus werden praktische Elemente abgeleitet, um eine realistische Bindungswirkung für die Rechtsbeziehungen der beteiligten Akteure zu erzielen.
Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis 2008 der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung ausgezeichnet.

»Schön ist, dass die rechtswissenschaftliche Arbeit auch für die Praxis der Rechtsanwendung von Nutzen sein kann, insbesondere wenn es darum geht, eine rechtliche Konstruktion zu finden, die die notwendige Verbindlichkeit von BCR herstellt bzw. umgekehrt, die Verbindlichkeit einer gewählten Konstruktion zu bewerten.«
Thilo Weichert, Datenschutz Nachrichten 4/08

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