»Für Praktiker/-innen ist dieses Werk ein unbedingtes Muss; insbesondere für Verantwortungs- und Entscheidungsträger/-innen sind die Darlegungen eine große Stütze. Das fachlich stützende, professionell klare und für den beruflichen Alltag gründlich vertiefende Werk ist jedem professionell tätigen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wärmstens zu empfehlen! Hier wird das Recht praktisch aufgestellt und die Praxis rechtlich auf sichereren Boden!«
Dipl.-Soz.päd. Detlef Rüsch, amazon.de 26.11.2023

»ein sehr hilfreiches Handwerkszeug für Fachleute sowohl aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus der Eingliederungshilfe.«
Rechtsdienst 1/2023

»führender Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe«
Ursula Krickl, Stadt und Gemeinde 4/2022, 41

»macht das Lesen und das Studium dieses Kommentars in der vorliegenden Ausgabe erneut zu einem fachlichen Vergnügen!«
Dr. Rainer Balloff, RPsych 4/2022, 571

»Ein Must-have für Fachkräfte. Der Eigenanspruch des Buches liegt darin, ›die inter- und transdisziplinäre Fachlichkeit (in) der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und die im SGB VIII liegenden Potentiale zur Verwirklichung der Rechte und Interessen von jungen Menschen und ihren Familien zu nutzen‹. Gerecht wird das Werk dieser hohen Messlatte zum einen durch die umfassende und fundierte Kommentierung der durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten neuen Paragrafen, zum anderen durch die Überarbeitung bestehender Kommentierungen, was die Praxisorientierung des Buches stärkt. Hervorzuheben ist vor allem die praktisch-leistungsrechtliche Ausrichtung des Kommentars, die es Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe erleichtert, im Arbeitsalltag aufkommende rechtliche Fragenstellungen zu bearbeiten. Dies macht den Frankfurter Kommentar auch weiterhin zu einem Muss für alle Praktiker:innen dieses Hilfefeldes.«
Daniel Kieslinger, neue caritas 15/2022

»besticht durch wirklich ›konsolidierte‹ Erkenntnisse, grundsätzliche Sichtweisen ›aus einem Guss‹, ausgereifte Formulierungen sowie durchgängig präzise Informationen auch im Detail. Er ist deshalb, nicht zuletzt auch wegen seines günstigen Preises, sowohl Praktikern als auch Studierenden sowie allen wissenschaftlich Interessierten uneingeschränkt zu empfehlen. Der ›Frankfurter Kommentar‹ ist unverändert eines derjenigen Erläuterungswerke zum SGB VIII, zu denen ich besonders häufig greife. Ich bin ganz sicher, dass der Frankfurter Kommentar auch künftig seinen besonders prominenten Platz in der Kommentarlandschaft zum SGB VIII haben wird.«
Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, socialnet.de Juli 2022

»umfassende Orientierung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe«
Pauline Wirtz, Jugendhilfereport 4/2022

»Der ›Frankfurter Kommentar‹ begleitet die Kinder- und Jugendhilfe seit nunmehr 45 Jahren eng und ist und bleibt für die Praxis von hoher Bedeutung. Der Preis des Buches ist mit 82,-€ sehr attraktiv. Der regelmäßige Blick in den Frankfurter Kommentar ist weiter dringend anzuraten - auch in der 9ten Auflage!«
Werner Schipmann, Blickpunkt Jugendhilfe 3+4/2022


Stimmen zu den Vorauflagen

»Der Frankfurter Kommentar ist auch in seiner 8. Auflage für alle mit dem Kinder- und Jugendhilferecht in den Landkreisen befassten Mitarbeitern uneingeschränkt zu empfehlen. Dem Werk ist angesichts seiner engen Bindung nicht nur an die Rechtsprechung sondern auch an die kommunale Praxis eine Weiterverbreitung zu wünschen.«
Jörg Freese, Der Landkreis 3/2020, 121

»All dies ist in der neuen Auflage in beeindruckender Klarheit berücksichtigt und sowohl rechtlich als auch fachwissenschaftlich auf höchstem Niveau bearbeitet. Dass die aktuelle Auflage wieder allen Erwartungen entspricht und die Position des führenden Kommentars im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe festigt.«
Prof. Dr. Roland Merten, Unsere Jugend 9/2019, 395

»Der ›Frankfurter‹ besticht nach vielen Vorauflagen und damit immer wieder vorgenommenen Überarbeitungen durch wirklich ›konsolidierte‹ Erkenntnisse, grundsätzliche Sichtweisen ›aus einem Guss‹, ausgereifte Formulierungen sowie durchgängig präzise Informationen auch im Detail. Er ist deshalb, nicht zuletzt auch wegen seines günstigen Preises, sowohl Praktikern als auch Studierenden sowie allen wissenschaftlich Interessierten uneingeschränkt zu empfehlen.«
Prof. Dr. Dr. Reinhard Wabnitz, fachbuchjournal 3/2019, 29

»Ein hilfreiches Werkzeug für Praktiker, um die rechtlichen Fragen und Herausforderungen im beruflichen Alltag erfolgreich meistern zu können. Die Kommentierung wird daher nicht nur Fachanwälten für Sozialrecht und Verwaltungsrecht anempfohlen, es dürfte auch ein äußerst hilfreiches Arbeitsmittel für die in der Jugendhilfe tätigen Fachkräfte sein.«
RAin Elvira Bier, FAinSozR, dierezensenten.blogspot.com Juni 2019

»überzeugt der Frankfurter Kommentar durch Klarheit und umfassende Erläuterung der jeweiligen Aspekte jeder Norm. Der Kommentar ist für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe ein wichtiges juristisches Hilfsmittel; wer ihn nutzt, steigert seine fachliche Kompetenz und Sicherheit.«
Prof. M. Karl-Heinz Lehmann, Evangelische Jugendhilfe 3/2019, 228-229

»gerade für Praktiker ist dieser Kommentar - nicht zuletzt aufgrund des ansprechenden Preises, ein außerordentlich empfehlenswertes Arbeitsmittel.«
Peter Frings, Sozialrecht aktuell 2/2019, 62

»für Gerichte und Fachwelt meinungsprägend«
idw-online.de April 2019

»Die Autorinnen und Autoren geben mit dem umfangreichen und gut strukturierten Frankfurter Kommentar den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe ein hilfreiches Werkzeug für die rechtlichen Fragen und Herausforderungen im beruflichen Alltag an die Hand.«
Susanne Esser, jugendhilfereport 2/2019, 54

»Um gerade in diesen besonders gravierenden Kindeswohlgefährdungsfällen die fachlichen Kompetenzen vor allem im Jugendamt zu sichern, ist nach wie vor gerade dieser Kommentar in seiner abwägenden Argumentation und da, wo nötig, auch durch eindeutige Begründungen und Vorgaben, besonders gut geeignet, fachliche Standards übermittelt zu bekommen und einzuhalten.«
Dr. Rainer Balloff, RPsych 2019, 133

»Die Neuauflage, die jetzt einen eigenständigen Anhang zu den Rechtsfolgen bei Verletzungen fachlicher Standards enthält, zeichnet sich durch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis aus. Sie ist nicht nur für Juristinnen und Juristen, sondern für alle in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachleute von großem Nutzen.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 2019, 49

»Der ›Frankfurter Kommentar‹ begleitet die Kinder- und Jugendhilfe seit nunmehr 40 Jahren sehr eng und ist für die Arbeit nach wie vor unverzichtbar. Der Kommentar ist und bleibt: Kritisch-wegweisend, zielgerichtet, in der Sache hoch engagiert und immer an einer notwendigen weiteren Optimierung der Kinder- und Jugendhilfe interessiert und auch mitwirkend - und das unter Qualitätsaspekten und nicht unter Einsparmotivationen. Bei aller hohen rechtlichen Qualität hat er sich immer auch seine fachliche Nähe zur sozialpädagogischen Praxis erhalten, dafür gebührt seinen Autor*innen besonderer Dank. Er stellt gedanklich nach wie vor den in § 1 SGB VIII intendierten Handlungsauftrag in den Mittelpunkt seine Überzeugungen und Ausführungen. Das macht ihn so unverwechselbar und wertvoll. Der Kommentar ist und bleibt insoweit unverzichtbar. Es lohnt sich immer - der regelmäßige Blick in den Frankfurter Kommentar - auch in seiner 8ten Auflage! «
Werner Schipmann, Blickpunkt Jugendhilfe 2019, 28

»überzeugt durch seine für Nicht-Jurist/-innen verständliche Sprache, seine Literaturbelege auch aus sozial- und erziehungswissenschaftlichen Publikationen und sein durchgängiges Bemühen, die einzelnen juristischen Paragraphen mit der sozialpädagogischen Intention und der gesetzgeberischen Begründung in einen Zusammenhang zu setzen und entsprechend auszulegen.«
Martin Wazlawik, Thema Jugend 3/14

»eine rechtsdogmatisch gründliche wie auch sozialwissenschaftlich/sozialpädagogisch fundierte Orientierung für Recht und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe.«
LKT NRW 7-8/14

»Der "Frankfurter Kommentar" ist das Markenzeichen im Kinder- und Jugendhilferecht und erster Zugang zur Lösung rechtlicher Problemlagen. Die Verbindung von juristischer Expertise und Praxis der Sozialen Arbeit sucht ihresgleichen.«
Hessischer LKT 712/13

»gehört wohl zu den bekanntesten Standardwerken in der Jugendhilfe... unverzichtbare Argumentationshilfe.«
Anke Miebach-Stiens, Corax 4/13

»Der Kommentar ist eine äußerst wertvolle und auch unverzichtbare Hilfe für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie für Forschung und Lehre.«
Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch, www.socialnet.de Juni 2013

»...wird daher auch die 7. Auflage des Frankfurter Kommentars zum SGB VIII ein steter Begleiter in ihrem beruflichen Alltag in der sozialen Arbeit sein.«
Regine Tintner, jugendhilfereport 2/13

»Der "Frankfurter" besticht nach vielen Vorauflagen und damit immer wieder vorgenommenen Überarbeitungen durch wirklich "konsolidierte" Erkenntnisse, grundsätzliche Sichtweisen "aus eigenem Guss", ausgereifte Formulierungen sowie durchgängig präzise Informationen auch im Detail... Ich bin ganz sicher, dass der Frankfurter Kommentar auch künftig seinen besonders prominenten Platz in der Kommentarlandschaft zum SGB VIII haben wird.«
Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinrad Joachim Wabnitz, JAmt 2/13

»Der Kommentar ist und bleibt für die Theorie und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe unverzichtbar.«
Werner Schipmann, Blickpunkt Jugendhilfe 1/13

»rechtsdogmatisch gründlich und sozialwissenschaftlich/sozialpädagogisch begründet.«
Prof. Dr. em. Bernd-Rüdeger Sonnen, ZJJ 3/13

»Durch die Methodik der Darstellung ist das Werk sowohl für die juristischen Experten/Expertinnen als auch für sozialpädagogische Fachkräfte eine wertvolle Unterstützung und Orientierung für die Praxis.«
Staat und Wirtschaft in Hessen 12/10

»Fazit: Der Kommentar wird dem Anspruch seiner Herausgeber vollumfänglich gerecht und liefert eine hervorragend verständliche und auch den Bedürfnissen der nicht-juristischen Nutzer gerecht werdende, verlässliche Orientierung für Recht und Praxis im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.«
RAin Christiane A. Lang, FAFamR, FPR 10/10

»Insgesamt kann das Werk auch mit dieser Auflage seinen hervorragenden Platz unter den Kommentierungen des SGB VIII behaupten. Es bietet eine ausgezeichnete, in Teilen sogar unverzichtbare Hilfestellung für juristische und nichtjuristische Praktiker...Es genügt wissenschaftlichen Ansprüchen und bleibt dabei auch für den fachfremden Leser gut verständlich. Der Kenner weiß, welch' hohes Lob damit ausgesprochen ist.«
Prof. Dr. Kerstin Tillmanns, FamRZ 17/10

»uneingeschränkt zur Anschaffung zu empfehlen.«
Prof. Dr. Birgit Hoffmann, Das Jugendamt 12/09

»Die Kommentierung ist und bleibt für die Praxis unverzichtbar.«
Werner Schipmann, Blickpunkt Jugendhilfe 2/10

»Der Kommentar verfolgt ein Konzept, das rechtsdogmatische Gründlichkeit einerseits mit den sozialwissenschaftlichen beziehungweise sozialpädagogischen Anforderungen der Praxis des Kinder- und Jugendhilferechts andererseits bei der Erläuterung der relevanten Normen miteinander verknüpft.«
Jan Horn, Sozialrecht + Praxis 1/10

»Ein Muss für alle, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.«
Ulrich Harmening, ZfF 2/10

»Der Frankfurter Kommentar erläutert das SGB VIII sowohl aus rechtlicher als auch aus sozialpädagogischer Sicht gut verständlich und präzise für Lehre, Praxis und Rechtsprechung...ein wichtiger und ständiger Begleiter.«
Regine Tintner, Jugendhilfe Report 4/09

»bietet dieser Kommentar einen hohen Grad an Rechtssicherheit und ausführlich Argumentationshilfen für den Arbeitsalltag...ein Muss für jeden, der in diesem Arbeitsfeld tätig ist oder auch noch tätig werden möchte.«
Graham Lewis, www.igfh.de/aki Dezember 2009

»Das Werk eignet sich hervorragend für die Ausbildung. Der Praktiker findet in der täglichen Anwendung alles, was er braucht. Gerade die wirklich gelungene Darstellung der interdisziplinären Wechselbeziehungen macht den Frankfurter Kommentar in der Praxis so stark. Er kann jedem Beteiligten der Kinder- und Jugendhilfe, gleich in welcher Funktion, nur wärmstens empfohlen werden.«
RA u FASozR Thomas Stumpf, www.studjur-online.de November 2009

»Pflichtlektüre für alle, die in der Familiengerichtsbarkeit (Familienrichter/in, Sozialpädagoge/in, Verfahrenspfleger/in, Gutachter/in) und in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, die in sozialen Berufen und als Juristen/innen ausgebildet werden, und diejenigen, die an Universitäten und Fachhochschulen lehren - ein überzeugender juristischer Kommentar und zugleich eine fundierte Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe.«
Dipl.-Psychologe Dr. Rainer Balloff, FPR 7/06 und Praxis der Rechtspsychologie 16/06

»Pflichtlektüre...juristisch und sozialpädagogisch fundierte und doch gut lesbare Darstellung des aktuellen Kinder- und Jugendhilferechts.«
Priv.-Doz. Dr. Kerstin Strick, FamRZ 8/07

»ein Muss für alle, die in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, die in sozialen Berufen ausgebildet werden und die Soziale Arbeit lehren - ein profunder juristischer Kommentar und zugleich eine Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe.«
Georg Weigel, Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit 5/06

»entspricht der Kommentar dem, was wir seit nunmehr vielen Jahren...kennen: Hohe Qualität und fachliche Nähe zur sozialpädagogischen Praxis...Diese Qualität macht diese Kommentierung...so unersetzlich.«
Werner Schipmann, Blickpunkt Jugendhilfe 4/06

»ohne Fehl und Tadel...Es ist zu wünschen, dass noch viele Sachkenner der Jugendhilfe auf lange Zeit diesen Kommentar fortschreiben werden.«
Prof. Otto Fichtner, NDV August 2006

»eine Top-Kommentierung, die präzise juristische Gesetzesauslegung und sozialwissenschaftliche wie sozialpädagogische Erkenntnisse verbindet. Ein Muss für alle, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.«
Sachsenland Kurier 2/07

»Top-Kommentierung...Ein Muss für alle, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.«
Ulrich Harmening, ZfF 10/06

»Der Frankfurter Kommentar ist ein vorzügliches Instrument, Fundierung und Unterstützungsleistung für das zu bieten, worauf es ankommt: sozialpädagogische Professionalität!«
Prof. Dr. Roland Merten, Unsere Jugend 6/07

»Durch die ausführlichen Erläugerungen zu angrenzenden Bestimmungen aus anderen Gesetzen liegt hier ein Kommentar vor, der den Rückgriff auf weitere Kommentare weitgehend erübrigt.«
Prof. Dr. Brigitta Goldberg, www.socialnet.de November 2008

»für die praktische Arbeit ein Muss und unersetzbar.«
Regine Tintner, Jugendhilfe Report 3/06