»Das Bedeutende an der sehr gründlichen und kenntnisreichen, lesenswerten Arbeit ist, dass die Verf. einen Geburtsfehler der Strafrechtsnormen gegen Fluchthilfe herausarbeitet, dass nämlich menschliche und humanitäre Fluchthilfe ohne Gewinnabsicht zu Unrecht unter Strafe gestellt sind und deswegen jedenfalls in diesem Punkt dringender Handlungsbedarf besteht. Einen Vorschlag de lege ferenda liefert Trinh gleich mit. Es bleibt zu hoffen, dass dieser möglichst bald aufgegriffen und umgesetzt wird.«
RA und Notar a.D. Axel Nagler, StV 6/2023

»ein durchdachtes, umfassendes und rundum lohnendes Buch zu einem sträflich vernachlässigten Straftatbestand.«
Dr. Marcus Bergmann, Asylmagazin 4/2023