»Das Werk sollte Pflichtlektüre für den Gesetzgeber sein und darüber hinaus, zur Sensibilisierung für den Umgang mit den Daten ihrer Kunden, den Fluggästen, in keiner Bibliothek einer Rechtsabteilung eines Luftfahrtunternehmens fehlen.«
Dr. Timo Klein, ZLW, 399