»Zu empfehlen ist er als ergiebiges Nachschlagewerk für Unternehmen der IT-Branche und allen Juristen mit Begeisterung und Aufgaben im IT-Recht. Dank der umfassenden Darstellung fällt es leicht auf unbekannte Risiken aufmerksam zu werden und somit rechtssichre Entscheidungen zu fällen.«
Philipp Blumenstein, K&R 2016, VI-VII