»gleichermaßen als Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion und als Nachschlagewerk für den juristischen Praktiker geeignet und daher vollumfänglich zu empfehlen.«
Dr. Markus Mavany, ZIS 2018, 88

»all denen besonders zu empfehlen, die sich mit dem immer weiter an Bedeutung gewinnenden Geschäftsmodell des Cloud Computing in strafrechtlicher Hinsicht zu befassen haben.«
RiBGH Dr. Wolfgang Bär, MMR 2017, VII