»[...] bietet einen sehr schönen Ein- und Überblick in die Möglichkeiten und Grenzen Künstlicher Intelligenz. Dabei geht der Verf. auf die strafzumessungsrelevanten Aspekte mit der gebotenen Tiefe und wissenschaftlichen Offenheit und Neutralität, aber insbesondere auch einem guten Gespür für die praktischen Bedürfnisse und Hindernisse und erforderlichen gesellschaftlich-politischen Rahmenbedingungen, ein.«
RAin Dr. Anna Oehmichen, StV 5/2023