Stimmen zu den Vorauflagen

»Der bewährte Handkommentar überzeugt nach wie vor durch Übersichtlichkeit und Stringenz in der Darstellung und sollte mittlerweile fester Bestandteil einer jeden versicherungsrechtlichen Handbibliothek sein.«
RA Dr. Philipp Schulz-Merkel, NZV 6/2020, 302

»Fazit: Das Werk erfüllt die hohen Erwartungen an eine Folgeauflage eines niveauvollen Handkommentars. Kompakt, pragmatisch, aktuell. Die Anschaffung der vierten Auflage des Kommentars lohnt sich für jede versicherungsrechtliche Handbibliothek.«
RA André Naumann, ZAP 8/2020, 383

»Der bewährte und meinungsstarke Handkommentar muss keinen Vergleich scheuen und bietet eine systematische, sehr verständliche und praxisnahe Kommentierung zu allen wichtigen Bereichen des Versicherungsrechts.«
RA Ralf Hansen, juralit.com November 2019

»etabliert sich dieser Handkommentar immer mehr als fester Bestandteil einer versicherungsrechtlichen Handbibliothek. Eine überzeugende Leistung des gesamten Autorenteams.«
RA André Naumann, zfs 2016, 14

»gehört zum unverzichtbaren Rüstzeug eines jeden Praktikers im Bereich des Privatversicherungsrechts.«
Prof. Hans-Peter Schwintowski, VuR 1/2016

»ein für Praktiker und Wissenschaftler gleichermaßen sehr nützliches Hilfsmittel, das in keinem gut sortierten Handapparat fehlen sollte.«
Prof. Dr. Robert Koch, NJW 2016, 620

»Der bewährte und meinungsstarke Handkommentar muss keinen Vergleich scheuen und bietet eine systematische, sehr verständliche und praxisnahe Kommentierung.«
RA Ralf Hansen, juralit.com 10/2015

»Insgesamt gilt für den gesamten Handkommentar, dass die Kommentierungen stets verständlich, lebensnah und praxisgerecht sind. Trotz der (üblichen) kleinen Schrift besticht der Kommentar durch Übersichtlichkeit. Er ist daher sehr zu empfehlen und muss den Vergleich mit anderen bekannten und bewährten Kommentaren zum VVG nicht scheuen.«
RA Sebastian Gutt, FAVerkR, dierezensenten.blogspot.de 12/2015

»ein in Gänze lesenswertes Nachschlagewerk.«
Stephan Witte, Risiko & Vorsorge 2015, 136

»kompetent und prägnant«
Hansjörg Nelke, juraplus.de 10/2015

»Diesen Kommentar zum VVG muss man haben!«
SP 11/11

»Dieser Kommentar ist aus dem Schatten bekannterer Werke herausgetreten und wirft nun selber seine Schatten. Aufgrund seiner Übersichtlichkeit und Stringenz in der Darstellung liegt eine echte Bereicherung der versicherungsrechtlichen Kommentarliteratur vor. Auch die Verarbeitungsdichte aktueller Urteile und Fachbeiträgen ist ausgesprochen lobenswert.«
RA Dr. Jürgen Niebling, zfs 11/11

»Ein empfehlenswertes Werk zu einem fairen Preis.«
Ulrich Harmening, ZfF 10/11

»ein unerlässliches Handwerkszeug für den Versicherungsrechtler.«
Ottheinz Kääb, SVR 5/10, zur Vorauflage

»Der Handkommentar VVG überzeugt durch seine wissenschaftliche Aufarbeitung der versicherungsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung. Überdies beeindruckt der Umgang mit den im Zuge des neuen Gesetzes aufgetretenen und diskutierten Streitfragen...Angesichts dessen steht zu erwarten, dass sich der Handkommentar VVG als Standardkommentar in der versicherungrechtlichen Literatur etablieren wird.«
RA Dr. Jens Tietgens, NJ 7/09, zur Vorauflage

»Dieser profunde Handkommentar wendet sich an Praxis und Rechtsprechung. Er erleichtert Versicherungsvermittlern, Maklern, Versicherern, Rechtsanwälten und Richtern ihre tägliche Arbeit und bringt Rechtssicherheit.«
RA Elmar Laubenheimer, www.competence-site.de Juli 09, zur Vorauflage

»Den Herausgebern und den Verfassern ist ein ganz großer Wurf gelungen. Die Erläuterungen sind verständlich, lebensnah, von hoher fachlicher Qualität und daher absolut praxisgerecht. Der "HK-VVG" wird schnell seinen festen Platz bei Versicherungen, Richtern und Anwälten finden.«
Roland A. Richter, SVR 4/09, zur Vorauflage

»Das neue VVG - eine Kommentierung erster Güte; VVG zum Anfassen, nicht nur wegen des handlichen Kommentars, sondern vor allen Dingen wegen der durchgängigen verständlichen und pragmatischen Darstellung. Alle Achtung!«
RA Wolfgang Koch, Schadenpraxis 5/09, zur Vorauflage

»Der neue Kommentar muss keinen Vergleich scheuen und bietet eine systematische, sehr verständliche und praxisnahe Kommentierung zu einer neuen Rechtslage und hilft, die verbleibenden Rechtsunsicherheiten deutlich zu minimieren.«
www.juralit.com, April 2009, zur Vorauflage

»eine profunde und praxisgerechte Kommentierung«
Ulrich Harmening, ZfF 3/09, zur Vorauflage