»Die herausragende Arbeit fördert die intensive Auseinandersetzung mit dem Lebensende, liefert wertvolle Definitionen und Erläuterungen und sollte auch in Deutschland den Anstoß geben zu einer ergebnisoffenen, an den Menschenrechten orientierten Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen am Ende des Lebens.«
RA Ulf Schönenberg-Wessel, FAErbR, ZErB 2022, 411