»Schlitzers Studie greift ein zu Unrecht wenig beachtetes aus finanzverfassungrechtlicher wie staatsrechtlicher Perspektive reizvolles Problemfeld auf, leuchtes dieses umfassend aus und zeigt die Schwächen der geltenden Rechtslage sowie sehr bedenkenswerte Reformvorschläge auf. Sie sollte in der weiteren Diskussion unbedingt Beachtung finden.«
Dr. Boas Kümper, NWVBl 2016, 484