»Diese mit dem Wissenschaftspreis 2015 der Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung) ausgezeichnete Habilitationsschrift ist eine Fundgrube für alle Juristen, die sich im Arbeitsrecht mit Tarifgeltungsproblemen zu beschäftigen haben.«
Prof. Dr. Hans Böhme, Pflege- & Krankenhausrecht 2017, 31

&raquoFür Österreich fehlt eine derartige umfassende Aufarbeitung der Geltung von Kollektivverträgen, weshalb die Lektüre schon deshalb sehr lohnend und anregend ist... Damit bietet das Werk wegen der Tiefe gehenden Problemaufarbeitung und des grundsätzlichen theoretischen Zugangs eine gute Gelegenheit, sich der Besonderheiten des hiesigen Kollektivvertragssystems bewusst zu werden und über seine Legitimation zu reflektieren.&laquo
Prof. Dr. Martin Risak, DRdA 2016, 225

»Mit seiner Kölner Habilitationsschrift ist Höpfner eine beeindruckende Gesamtschau und -Darstellung des deutschen Tarifrechts auf heutigem Stande gelungen, die ausgehend von der historischen und legislatorischen Entwicklung die maßgeblichen Grundlagen herausarbeitet und von daher die zahlreichen aktuellen Fragestellungen einordnet und beantwortet... Dies vervollständigt den hohen Informationsgehalt des Werkes, das dem Nutzer die reichhaltigen Inhalte in klarer, anschaulicher Darstellung vermittelt und auch dadurch - nebst abgewogenen Lösungsansätzen zu aktuellen Problemen - überzeugt. Höpfners 'Tarifgeltung' dürfte ein fester Platz in der Standardliteratur zum Tarifrecht gebühren.«
Christian Fieberg, ZTR 10/15

»Die wissenschaftliche Leistung der Habilitationsschrift von Höpfner ist hoch zu loben... Doch leistet er zum einen eine umfassende und folgerichtige Aufarbeitung historischer wie moderner Lehren zur Tarifnormgeltung und ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation... Zum anderen kann er aus dieser immens fleißigen Quellenverwertung hochwertige und zumeist überzeugende Argumente für seine wesentlichen Folgerungen aus der These von der privatautonomen, auf Mitgliedschaft beruhenden Legitimation der tariflichen Normsetzung schöpfen, die die Arbeit wie ein roter Faden durchzieht... Man wird auf dieses fundierte Werk bei der weiteren Diskussion des aktuellen Tarifvertragsrechts sicherlich nicht verzichten können«
Prof. Dr. Hermann Reichhold, RdA 2016, 127-128