&raquoAus der breiten Palette an Themen, die unter der Überschrift "Netzneutralität" diskutiert werden, hat sich Guggenberger drei für eine vertiefe Bearbeitung herausgesucht: die Klärung des Begriffs der Netzneutralität sowie den Nutzen des Höherrangigen Rechts und der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht zur Sicherung eines neutralen Datentransports. Die Ausarbeitung ist durchgängig von hoher Qualität und gut lesbar geschrieben. Guggenberger hat sich in seiner Arbeit Grundlagen geschaffen, an denen zukünftig rechtsdogmatische Diskussionen über die rechtliche Ausgestaltung des Datenverkehrs im Internet nicht vorbeigehen können.&laquo
Prof. Dr. Holznagel, ZD 2016, VII