»Die durchweg gut lesbare und klar strukturierte Arbeit bietet...zahlreiche kluge eigene Ansätze sowie eine tiefgehende und saubere Auswertung der bislang zu dem bearbeiteten Thema vorliegenden Rechtsprechung und Literatur. Somit kann man die Autorin zu dieser gelungenen Leistung nur beglückwünschen und hoffen, dass sich künftige Literatur und Rechsprechung zur freien Benutzung im Leistungsschutzrecht mit ihren Thesen auseinandersetzen werden.«
RA Dr. Simon Apel, ZUM 12/13