»Umso mehr ist es zu begrüßen, dass der bekannte Medienrechtsexperte Butz Peters mit seiner Studie "Öffentlich-rechtliche Online-Angebote - Was dürfen die Rundfunkanstalten im Netz?" eine gründliche, übersichtliche und in der Bewertung der Vorschriften überzeugende Anleitung zum Umgang mit der neuen Rechtslage vorgelegt hat...Insgesamt ist festzustellen, dass Peters durch seine Untersuchung zu den öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten der Rundfunkanstalten einen hervorragenden Beitrag zum Verständnis und eine wichtige Hilfe zur Anwendung der gesetzlichen Vorschriften des in der deutschen Rundfunkgeschichte ungewöhnlich komplexen neuen Regelungsrahmens vorgelegt hat.«
Dr. Wilhelm Wemmer, ZUM 2/10

»Der Autor Butz Peters hat es sich zur Aufgabe gemacht, wenige Monate nach dem Inkrafttreten des Staatsvertrages eine Analyse und eine Kommentierung der maßgeblichen Bestandteile vorzunehmen. Angesichts der besonderen Bedeutung der Regelungsinhalte und der aktuellen Diskussionen in den Fernseh- und Rundfunkgeräten und der Vielzahl von Gutachten und Stellungnahmen ist ein zusmmenfassender Überblick über den Meinungsstand zu begrüßen... Die sehr genaue Herangehensweise des Autors gilt auch für den politisch in der Diskussion stehenden Bereich der rechtlichen Kontrolle. Sowohl Umfang und Form der Aufgabe der Rechtsaufsicht als auch die Fragen der gerichtlichen Kontrolle werden von Peters objektiv und zutreffend dargestellt. Die hierzu widersprechenden Gutachten und Äußerungen verschiedener Wissenschaftler werden gegenübergestellt und bewertet. Gerade dieser Teil bietet den Anstalten und ihren Gremien wertvolle Hinweise... Zudem erscheint die Abhandlung genau zu dem Zeitpunkt, zu dem die ganz wesentlichen Entscheidungen zu Telemedienkonzepten und Drei-Stufen-Tests in den Anstalten getroffen und nachfolgend der jeweiligen Rechtsaufsicht zugeleitet werden. Von daher ist dem Buch uneingeschränkt eine zeitnahe und weite Verbreitung zu wünschen.«
Ministerialrat Dr. Matthias Knothe, AfP 1/10


»Ziel des Werkes ist es, durch den "Regelungsdschungel" des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu führen mit all seinen neuen Rechtsbegriffen wie "sendungsbezogene Telemedien" und "presseähnliche Angebote"...Nun sind Juristen und Journalisten beides Menschen des Wortes, nur allzu oft so schrecklich unterschiedlich. Dankbar nimmt man bei dem trögen Thema zur Kenntnis, dass der Autor sich einer lebendigen Sprache bedient.«
APR Dezember 2009