»Das Thema Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist aktuell Gegenstand einer auf verschiedenen Ebenen lebhaft geführten und keineswegs abgeschlossenen Diskussion... Schneider beleuchtet ein altbekanntes Thema aus einer neuen Perspektive und spricht sich aus verfassungsrechtlichen Gründen letztlich dezidiert für Werbung in den öffentlich-rechtlichen Sendern und gegen weitere Werbebeschränkungen aus.«
RA Dr. Eckhard Höckelmann, UFITA III/11