»Mit der vorliegenden Neubearbeitung ist der bewährte ›Meyer-Ladewig‹ wieder auf dem letzten Stand. Seine Stellung als unverzichtbares Nachschlagewerk zur EMRK und der dazu ergangenen Judikatur wird er sicher weiterhin behaupten können.«
Dr. Philip Czech, NLMR 4/2023

Stimmen zu den Vorauflagen

»Auch in seiner vierten Auflage ist es ein Praktiker-Kommentar im besten Wortsinn, der Aktualität, Fallrelevanz und Übersichtlichkeit miteinander vereint. Sein in den Vorworten wiederkehrend formuliertes Ziel, als ›praktischer Leitfaden‹ bzw. Werkzeug für alle mit der EMRK befassten Professionen zu dienen, löst der Kommentar auch in seiner neuesten Auflage zuverlässig ein. Hilfreiche Hinweise zur Abfassung einer Beschwerdeschrift, zur Bedeutung des Konventionsrechts für ausgewählte deutsche Rechtsgebiete sowie zu weiterführenden Materialien runden die Darstellung ab. Nicht zuletzt ist die sorgfältige redaktionelle Gestaltung des - in Umfang und Preis - um nahezu die Hälfte angewachsenen, aber nach wie vor handlichen Kommentars hervorzuheben.«
Prof. Dr. Isabel Schübel-Pfister, VBlBW 2019, 220

»ein Praktiker-Kommentar, der an Aktualität, Prägnanz und Praxisnähe höchsten Ansprüchen genügt. Der Kommentar ist ein Glücksfall für jeden, der ihn besitzt.«
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, DÖV 2018, 325

»Zusammengefasst kann also festgehalten werden, dass der vorliegende Kommentar eine wichtige Hilfestellung bietet, um einen Überblick über die Judikatur des EGMR zu einem bestimmten Artikel der EMRK zu bekommen.«
Dr. Elias Felten, DrdA 2018, 170

»ein sehr überzeugendes Werk, in dem eine nicht leicht zugängliche Spezialmaterie mit hoher Praxisrelevanz auf gelungene Weise aufbereitet wird.«
Reinhard Huter, ÖJZ 2017, 69

»ein so handlicher, aber dennoch umfangreicher und gehaltvoller Kommentar.«
Prof. Dr. Helmut Goerlich, SächsVBl 2017, 236

»Der Kommentar bietet eine wahre Fundgrube für Verwaltung, Gerichte und Anwälte, die das deutsche Rechtssystem und die EMRK in Übereinstimmung zu bringen haben.«
Dr. Peter Szczekalla, DVBl 2017, 1021

»gibt eine klare Orientierung für den Umgang mit der EMRK und verschafft eine gelungene und materialreiche Darstellung der hierzu eingegangenen Rechtsprechung.«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, ZESAR 2017, 304

»Auch in der neuen Auflage zweifellos einer der Standardkommentare zur EMRK.«
RiBVwG Marcus Essl, JUS Extra 373/17

»Der Kommentar ist somit für den praktischen Rechtsanwender, aber durchaus auch Wissenschaftler eine äußerst wertvolle Hilfe, um einen raschen Überblick zu einzelnen Fragestellungen zu erhalten.«
RA Bastian Krüger, NJ 2017, 176

»Mit der gelungenen Neukonzeption wird sich der Handkommentar ohne Zweifel auch in Zukunft als Standardwerk behaupten können.«
DDr. Philip Czech, NLMR 2017, 9

»eine treffliche Basis zur Lösung nahezu einer jeden EMRK-Fragestellung.«
JUS Extra 320/12

»ein hervorragendes Hilfsmittel für die Praxis.«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, ZESAR 11-12/11

»Der Kommentar ist eine äußerst wertvolle Hilfe für Juristen, die sich mit der EMRK beschäftigen. Die  Kommentierungen bewegen sich durchweg auf einem sehr hohen wissenschaftlichen Niveau... Der Zielgruppe des Werkes, die aus Rechtsanwälten, Richtern und Wissenschaftlern besteht, ist dringend anzuraten, diesen sachverständigen, meinungsstarken und handlichen Kommentar auch in der Neuauflage unbedingt anzuschaffen.«
Dr. iur. Marcus Kreutz, www.socialnet.de Oktober 2011

»Der Handkommentar wird seinem selbst gesetzten Ziel, "praktischer Leitfaden" zu sein, in jeder Hinsicht gerecht.«
Martin Lücke, RV aktuell 9/11

»Als Fazit gilt, dass der Kurzkommentar eine willkommene Bereicherung der deutschsprachigen Literatur zu der auch innerstaatlich wichtigen Rechtsprechung des EGMR darstellt. Es ist gut, dass er nun wieder in aktualisierter Form vorliegt, nach dem Motto: klein aber fein.«
Univ.-Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, DÖV 18/11

»wird an Aktualität, Prägnanz und Praxisbezug derzeit von keinem vergleichbaren Werk übertroffen. Wer in seiner Bibliothek noch über keinen Kommentar zur EMRK verfügt, sollte "den" Meyer-Ladewig anschaffen.«
Prof. Dr. Tillo Guber, RAuFAVerwR, SächsVBl. 10/11

»Dem Kommentar ist zu wünschen, dass er sich nicht nur in der Bibliothek jedes praktizierenden Familien- und Erbrechtlers wiederfindet.«
RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt, FAFamR u FAErbR, FuR 8/11

»Fazit: Ein gelungener, auf die Praxisbedürfnisse zugeschnittener Kommentar, dem weitere Auflagen nicht nur zu wünschen, sondern sicher sind.«
Reg.-Dir. G. Haurand, DVP 6/11

»Der von Meyer-Ladewig als Alleinautor verfasste Handkommentar liegt nunmehr frisch aktualisiert vor und erweist sich wiederum als zuverlässige Informationsquelle nicht nur für den Praktiker... Dem Werk ist weiterhin eine weite Verbreitung zu wünschen.«
Prof. Dr. Winfried Kluth, ZAR 3/11

»Der Handkommentar ist ein hervorragendes und bestens gelungenes Hilfsmittel, um in dem nicht gerade alltäglichen Betätigungsfeld der Europäischen Menschenrechtskonvention eine schnelle und sachkundige Orientierung zu finden.«
Vors. Richter am VG Dr. Bertold Huber, NJW 1-2/09

»gelungenes Gesamtwerk«
Prof. Dr. Robert Esser, GA 11/09

»Die zahlreichen Nachweise auf Rechtsprechung und Literatur sowie die klare Sprache lassen den Rückgriff auf die Kommentierungen durchweg zu einem Gewinn bei praktischer und wissenschaftlicher Arbeit werden. Anschaffung und Benutzung dieses Standardwerks können deshalb auch für diese Auflage vorbehaltlos empfohlen werden.«
Prof. Dr. Winfried Kluth, ZAR 3/08

»Fazit: ein instruktiver und gut handhabbarer Kommentar.«
Reg.-Dir. G. Haurand, DVP 12/07

»Einen besonderen Vorteil des Kommentars stellen eine Musterbeschwerde, viele Hinweise für die Antragsformulierung und zahlreiche Beispiele dar.«
Anwaltsblatt 10/07

»Der Handkommentar... bietet einen praktischen Arbeitsbehelf, der für einen ersten Überblick über Rechtsprechung und Verfahren des EGMR hervorragend geeignet ist.«
Czech, Newsletter Menschenrechte 6/06

»Für den Anwalt ist dieser Handkommentar ein vortreffliches und hinsichtlich der nötigen Informationen erschöpfendes Hilfsmittel«.
RA Dr. Egon Schneider, ZAP 24/03

»Die Erläuterungen selbst halten, was der Autor verspricht: Sie informieren aktuell und komprimiert über das Konventionsrecht und die einschlägige Spruchpraxis des EGMR. Der Leser kann sich ausgezeichnet zurechtfinden…«
Prof. Dr. Günter Renner, ZAR 4/03

»Knappe, präzise Erläuterungen«
RA Prof. Dr. Hermann Weber, NVwZ 1/05