Stimmen zu den Vorauflagen

»Im Kommentar Nachfolgerecht zeigen Experten in ihrem Bereich die Verbindungen des Erbrechts zu zahlreichen Rechtsgebieten auf und schärfen so den Blick für eine ganzheitliche Betrachtung. Da die Ausführungen häufig an typische erbrechtliche Beratungssituationen anknüpfen, ist das Werk insbesondere für Rechtsanwälte eine große Bereicherung.«
VRiOLG a.D. Bernd Müller-Christmann, fachbuchjournal 5/2019, 41

»Man findet sich gut zurecht. Die oftmals zeitintensive Recherche wird dem Praktiker erspart, was dazu führt, dass man das Buch in der täglichen Praxis gerne zur Hand nimmt. Es bleibt damit eine unverzichtbare Ergänzung zu den üblichen Erbrechtskommentaren und sollte in die Bibliothek eines im Erbrecht tätigen Rechtsanwaltes unbedingt aufgenommen werden.«
RAin Nina Lenz-Brendel, FAinErbR, ZErb 7/2019, 196

»Die Anschaffung des NK-Nachfolgerecht ist jedem erbrechtlich spezialisierten Kollegen uneingeschränkt zu empfehlen. Kompakt, übersichtlich, praxisorientiert und von außerordentlicher Bandbreite stellt der NK-Nachfolgerecht ein wichtiges Kompendium des Erbrechts dar, das in einer gut sortierten Handbibliothek nicht fehlen sollte.«
RA und Notar Ulf Schöneberg-Wessel, NJW 2019, 2594

»Diese Buchveröffentlichung kann als äußerst brauchbarer ›Werkzeugkasten‹ jedem empfohlen werden, der erbrechtliche Fragestellungen bearbeitet und auf qualifizierten ergänzenden Rechtsrat aus erster Hand angewiesen ist.«
Prof. Dr. Wolfgang Burandt, FuR 12/2019, 707

»Das Werk wird daher seiner Rolle als sinnvolle Ergänzung der notariellen Handbibliothek gerecht und kann uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden.«
Notar Dr. Stefan Gloser, DNotZ 6/2019, 479

»Gerade für die Praxis dürfte dieser Band einen großen Dienst erweisen.«
Benedikt Bögle, benedikt-boegle.com Februar 2020

»Längst ist der ›Kroiß, Horn, Solomon‹ zum unverzichtbaren Ergänzungswerk für alle Fragen rund um Nachlassplanung und Erbfall geworden.«Rüdiger Rath, justament.de Juni 2019
»Dem Praktiker bietet das Werk Lösungen zu bankenrechtlichen, arbeitsrechtlichen, familienrechtlichen, mietrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragestellungen im erbrechtlichen Kontext. Herausragend ist der von Köhler bearbeitete Teil ›Internationales Erbrecht‹ mit einer ausführlichen Einleitung nebst Kommentierung der EuErbVO, Darstellung der Grundlagen des IPR, zahlreichen Praxishinweisen und einen Prüfschema in Kap. 3 III Rdn. 80. Von seiner Konzeption her richtet sich das Werk zunächst an Rechtsanwälte und sonstige auf dem Gebiet des Erbrechts tätige Berater. Der Blick über das materielle BGB-Erbrecht hinaus stellt jedoch auch für die notarielle Arbeit eine wertvolle Bereicherung dar.«
Notar Daniel Jockisch, BWNotZ 2/2019, 151

»Dieses Werk ist aus meiner Sicht sehr gelungen. Denn es ermöglicht dem Erbrechtler eine schnelle Orientierung in Reichsgebieten, in denen man sich normalerweise nicht bewegt. So können beispielsweise jederzeit in einem Nachlass Waffen auftauchen und es ist aus meiner Sicht dann ein großer Vorteil, wenn man über dieses Werk eine erste Kommentierung der einschlägigen Vorschriften des Waffengesetzes zur Hand hat. Sehr gut gefallen haben mir beispielsweise die Kommentierungen zum RVG und zum digitalen Nachlass.«
RA Michael Henn, FAErbR, DANSEF Mitgliederdepesche 2/2019

»Der Kommentar vertieft dort die Materie, wo klassische Einzelkommentare den diesbezüglichen erbrechtlichen Bezügen nicht weiter nachgehen. Er gibt der Praxis unentbehrliche Hilfestellungen bei erforderlichem Detailwissen, dass in dieser Kompaktheit schwer in einem Band zu finden ist. Hinzu kommt, dass der Kommentar unmittelbar an die typischen Beratungssituationen anknüpft und damit die jeweilige Falllösung deutlich erleichtert und vereinfacht. Der Kommentar stellt sich auch in der zweiten Auflage als hilfreiche Innovation im Bereich der erbrechtlichen Literatur dar und hat seine Leser gefunden. Er stellt eine nahezu ideale Ergänzung für alle BGB-Kommentierungen zum Erbrecht dar.«
RA Ralf Hansen, juralit.com Jan. 19

»eine gelungene und hilfreiche Ergänzung der Kommentarliteratur zum BGB und eine 'lückenfüllende' Bereicherung meiner Erbrechtsbibliothek.«
RA Andreas Ihns, FAFamR, dierezensenten.blogspot.de 5/2016

»Die Herausgeber und ihr Team bringen mit dieser Veröffentlichung das Erbrecht weiter voran. Sie stellen Lösungsansätze in einem Werk zur Verfügung, die man sich ansonsten anderen Orts zuerst mühsam 'zusammensuchen' muss. Insofern ist den Herausgebern und ihrem Team für dieses erbrechtlichen Spezialkommentar zu danken und diesem Vademecum ein angemessener Platz in jeder erbrechtlichen Spezialbibliothek zu wünschen.«
Prof. Dr. Wolfgang Burandt, FAErbR, FAFamR, FuR 2015, 660

»Den Herausgebern ist es gelungen, die erbrechtlichen Spezialgesetze in einem sehr komplexen, aber genauso übersichtlichen und handhabbaren Band zu versammeln.«
Univ.-Prof. Dr. Dr. Thomas Gergen, NJ 2015, 421

»ein beeindruckender Fundus an erbrechtlichem Spezialwissen, das man in dieser Form im breit gefächerten Büchermarkt bislang vergebens gesucht hat.«
Dr. Christoph Röhl, Notar, MittBayNot 2015, 389

»Das Buch 'Nachfolgerecht' ist eine optimale Ergänzung zu klassischen Erbrechtskommentaren. Keine Schnittstelle des Erbrechts zu anderen Rechtsgebieten bleibt unbeleuchtet. Das Werk ist ein insgesamt gelungenes Hilfsmittel für jeden Erbrechtler und kann zur Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden.«
RA Dr. Nikolas Hölscher, FAErbR u FAHuGR u FAFamR, ZEV 7/15

»Der Kommentar Nachfolgerecht vertieft dort, wo klassische Einzelkommentare den erbrechtlichen Bezug vernachlässigen. Die Ausführungen knüpfen an typische Beratungssituationen an und geben hilfreiche Gestaltungshinweise.«
Dr. Bernd Müller-Christmann, Fachbuch Journal 2/15

»eine sinnvolle Ergänzung der Bibliothek eines Notars und kann daher uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden.«
Dr. Stefan Gloser, Notar, DNotZ 6/15

»sehr empfehlenswert«
RA Michael Henn, DANSEF-Mitgliederdepesche 2/15

»kann versichert werden, dass die Herausgeber mit diesem Werk eine Ergänzung zum reinen BGB-Kommentar vorgelegt haben, deren Anschaffung sich für jeden Erbrechtler ohne Spezialbibliothek zu den 'Nebengesetzen' immer lohnen wird.«
RA Dr. Rembert Süß, ZErb 3/15

»ein Werk, das die verschiedensten Verbindungen eines Erbfalls zu anderen Rechtsgebieten aufzeigt... Das Werk erspart dem Praktiker Zeit und schärft den Blick für eine ganzheitliche Betrachtung eines Erbfalls.«
RAin Ursula Flechtner, FAErbR, ErbR 3/15

»Innovation im Bereich der erbrechtlichen Literatur«
RA Ralf Hansen, www.juralit.com Dezember 2014

»Die 33 Autoren aus Anwaltschaft, Notariat, Justiz und Wissenschaft sind auf ihrem Rechtsgebiet allesamt ausgewiesene Praktiker, die den Erbrechtler mit ihrem Spezialwissen so versorgen, wie er es bei der erbrechtlichen Fallbearbeitung benötigt. Ein sehr gelungenes Kompendium, das den Blick weitet.«
RA Dr. Ulrich Schnorrenberg, FAErbR u FAFamR, ErbR 1/15