»Der Kommentar besticht durch seine Übersichtlichkeit, Präzision und Praxistauglichkeit. Auch für die 10. Auflage gilt: Für jeden Praktiker ist dieser Handkommentar ein wertvoller Begleiter für die tägliche Arbeit. Auch und gerade für Berufsanfänger und für Referendare kann er wärmstens empfohlen werden.«
VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann, fachbuchjournal 6/2023

»[...] für Praktiker geschrieben. Dieser Kompaktkommentar bietet alles was das ›Insolvenzbüro‹ in diesem Bereich benötigt. Insofern sei angeraten, sich mal eine Änderung bisheriger ›immer wieder gekauft‹ Literaturbeschaffungsgewohnheiten zu überlegen.«
RiAG Frank Frind, Insbüro 11/2023

Stimmen zu den Vorauflagen

»Der gut lesbare und gegliederte Handkommentar ist daher ein sicherer und aktueller Wegbegleiter für alle, die in diesem insolvenz- und restrukturierungsrechtlichen Umfeld tätig sind. Die Anschaffung ist uneingeschränkt zu empfehlen.«
RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert, NZI 2022, 24

»Der Hk-ZPO von Saenger hat seinen Platz in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis gefestigt. Gerade wegen der guten systematischen Darstellung und Übersichtlichkeit kann seine Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden (Born, FamRZ 2017, 1124). Die Empfehlung gilt für Anwälte, Richter, Rechtspfleger oder sonst mit der ZPO und ihren Nebengebieten näher befasste Praktiker, ebenso wegen der guten Verständlichkeit auch schon für den juristischen Nachwuchs.«
RiAG a.D. Dr. Gerhard Christl, NJ 2021, 331

»Der Saenger ist damit wieder auf aktuellem Stand und eine unschätzbare Hilfe für die tägliche Praxis.«
RA Norbert Schneider, AGS 10/2021

»Seit seinem Erscheinen vor über 16 Jahren erfreut sich der von dem Münsteraner Ordinarius Ingo Saenger herausgegebene Handkommentar zur Zivilprozessordnung großen Zuspruchs, was sich auch daran zeigt, dass nunmehr schon die 9. Auflage anzuzeigen ist... Der Kommentar besticht durch seine Übersichtlichkeit, Präzision und Praxistauglichkeit. Für jeden Praktiker ist dieser ZPO-Kommentar ein wertvoller Begleiter für die tägliche Arbeit.«
Dr. Bernd Müller-Christmann, fachbuchjournal 5/2021, 56

»Der ›Saenger‹ ist längst ein Markenzeichen. Der Kommentar schafft es die Qualität von Auflage zu Auflage weiter zu steigern, wofür eine zuverlässige und akribische Überarbeitung und Aktualisierung stehen, die keine wichtige Gesetzesänderung, Entscheidung und Rechtsentwicklung unbeachtet lässt. Die hier erläuterten Rechtsnormen stehen mit der Rechtsprechung online in einer Datenbank zur Verfügung, deren Zugangsdaten sich auf den Innenseite des Schutzumschlages finden und deren Nutzung im Preis inbegriffen ist. Die besondere Praxisnähe war immer ein Vorteil dieses Kommentars, der aber mit dieser Neuauflage mit noch mehr Kosten- und Verfahrenshinweisen sowie Formulierungshilfen aufwartet. Der vorzügliche Handkommentar ist einer der interessantesten Kommentare zur ZPO, nicht zuletzt, weil er aktuellen Entwicklungen intensiv nachspürt, sie auf ihre Praxisrelevanz untersucht und sich der europäischen Perspektive intensiv verpflichtet fühlt.«
RA Ralf Hansen, juralit.online Juni 2021

»Ich erachte den Saenger nach wie vor für ein hervorragendes Einstiegswerk in die ZPO, sowohl für Berufsanfänger wie auch für Referendare. Die Erläuterungen der Autoren sind hilfreich, prägnant und sorgen für rasche Erkenntnisse bezüglich der wesentlichen Grundlagen, sodass man nur noch für Spezialfragen umfangreichere Kommentarwerke benötigt.«
RAG Dr. Benjamin Krenberger, dierezensenten.blogspot.com Juni 2021

»Innerhalb weniger Jahre hat sich der Handkommentar zur ZPO von Saenger in der Praxis zu einem beliebten Werkzeug für den Praktiker entwickelt, den auch ich gerne und regelmäßig zur Hand nehme.«
VRiLG a.D. Heinz Hansens, RVGreport 7/2019

»Ideal für Rechtspraktiker.«
RA Dr. jur. Apostolos Anthimos, Zeitschrift für Zivilprozessrecht 2019, 272

»Der ›Saenger‹ ist längst ein Markenzeichen. Der Kommentar schafft es die Qualität von Auflage zu Auflage weiter zu steigern, wofür eine zuverlässige und akribische Überarbeitung und Aktualisierung stehen, die keine wichtige Gesetzesänderung, Entscheidung und Rechtsentwicklung unbeachtet lässt. Der Kommentar wird auch vom Bundesgerichtshof regelmäßig zitiert. Der vorzügliche Kommentar ist in diesem Bereich einer der interessantesten Kommentare zur ZPO, nicht zuletzt, weil er aktuellen Entwicklungen intensiv nachspürt, sie auf ihre Praxisrelevanz untersucht und sich der europäischen Perspektive intensiv verpflichtet fühlt.«
RA Ralf Hansen, juralit.com Juni 2019

»ein Standardwerk, das die europäischen Rechtsnormen diesmal besonders berücksichtigt«
Dr. Michael Lausberg, michael-lausberg.de 10/2017

»Mein Fazit: Der ›Saenger‹ bleibt auch in der aktuellen Auflage eine willkommene Bereicherung im Segment der ZPO-Handkommentare. Gerade wegen seiner guten systematischen Darstellung und Übersichtlichkeit kann seine Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden.«
RA Prof. Dr. Winfried Born, FamRZ 2017, 1124

»für die Verwaltungsvollstreckung ist diese Kommentierung ein Gewinn bei der täglichen Arbeit und sollte in keiner Vollstreckungsbehörde fehlen.«
Eric Hornickel, KKZ 2017, 120

»›Der Saenger‹ hat seine herausragende Stellung in Studium und Ausbildung noch ausgebaut. Für den Praktiker ist die 7. Auflage eine echte Bereicherung!«
RA Dr. Jürgen Niebling, JA 2017, IV

»Aktualität, prägnante Sprache, Gebührenhinweise und Antragmuster für den Kanzleialltag.«
Mitteilungsblatt RAK-InFORM 3/2017

»eine ideale Ergänzung zu dem herkömmlichen ZPO-Kommentar.«
Norbert Schneider, AGS 2016, IV

»ein tolles Buch«
Verkehrsjurist 3/15

»besondere Verbundenheit mit der Praxis.«
VRiLG a. D. Heinz Hansens, RVG report 2015, 370

»Fazit: Der 'Saenger' gehört nach wie vor zu den Kommentaren erster Wahl.«
RegDir. G. Haurand, DVP 2015, 263

»Eine Neuauflage steht und fällt mit ihrer Aktualität: Auch in diesem Punkt wird der 'Saenger' den Erwartungen wiederum voll gerecht, so dass man einen höchst empfehlenswerten und verlässlichen Praktikerkommentar in den Händen hält.«
RA Rudolf Günter, JurBüro 5/15

»Der vorzügliche Handkommentar ist trotz der zahlreichen Alternativen in diesem Bereich einer der interessantesten Kommentare zur ZPO, nicht zuletzt, weil er aktuellen Entwicklungen intensiv nachspürt, sie auf ihre Praxisrelevanz untersucht und sich der europäischen Perspektive intensiv verpflichtet fühlt.«
RA Ralf Hansen, juralit.com Februar 2015

»Wer einen verlässlichen hochaktuellen ZPO Kommentar sucht, der sollte sich den Saenger zulegen.«
RiLG Uwe Seifert, Rpfleger 5/15

»Im Ergebnis beeindruckt der Kommentar durch seine Präzision und Praxistauglichkeit. Wer eine kurze und prägnante Information sucht, ist mit dem vorliegenden Handkommentar bestens beraten. Mithin stellt das Werk ein hervorragendes Hilfsmittel dar, welches nicht nur für Juristen unverzichtbar ist, sondern auch die Bedürfnisse der Verwaltung, insbesondere der Verwaltungsvollstreckung, vollumfänglich erfüllt.«
Torsten Heuser, KKZ 4/15

»ein Standardwerk, das unbedingt in die Bibliothek einer zivilrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei gehört und auch für den Praktiker bei Gericht unentbehrlich ist.«
juraplus.de Februar 2015

»Die Neuauflage des Kommentars bestätigt den hohen Anspruch der bisherigen Auflagen und kann jedem Rechtsanwender mit gutem Gewissen empfohlen werden.«
RAG Dr. Benjamin Krenberger, dierezensenten.blogspot.de Februar 2015

»hat sich in kürzester Zeit zu einem Standardwerk entwickelt.«
RAin Tanja Fuß, jurawelt.com Juni 2014

»kann ich auch die Neuauflage des Kommentars mit gutem Gewissen empfehlen. Im Justizalltag, gerade in den Urteilszitaten, ist der Hk-ZPO mittlerweile eine feste Institution und abseits davon ist die Arbeit mit diesem Werk einfach angenehm.«
Dr. Benjamin Krenberger, www.webcritics.de April 2013

»Saenger, ZPO - Reformkommentar 2013 - ein Schatz, den es zu heben gilt. Es wird höchste Zeit, dass Sie sich diesen besonderen Kommentar anschaffen.«
RA Wolfgang Koch, SP 3/13

»ein hervorragendes Werk, das durch seine Übersichtlichkeit, Struktur und problemorientierte Darstellung besticht. Für den Praktiker ist dieser ZPO-Kommentar daher ein unerlässlicher Begleiter für seine tägliche Arbeit.«
AHK Deutsch-Britische IHK Februar 2013

»Wer damit arbeitet, macht dies gern.«
www.juralit.com Januar 2013

»lässt sich festhalten, dass der noch relativ junge Kurzkommentar auf Grund seiner Qualität und Aktualität im Hinblick auf die Gesetzeslage einerseits und die Rechtsprechung andererseits ein wertvolles Hilfsmittel darstellt und sich deshalb sehr gut etabliert hat.«
Prof. Dr. Dirk Olzen, JR 1/12

»ein äußerst empfehlenswerter Kommentar.«
RiLG Martin Streicher, FamRZ 20/11

»Fazit: Prägnanz und Praxisnähe machen den Saenger zum unverzichtbaren Arbeitsmittel für den Zivilprozess in Referendariat, Kanzlei und Gericht. Erfreulich ist zudem, dass veralteter Enscheidungsballast nicht immer weiter mitgeschleift wird, sondern konsequent aussortiert wurde. Nicht zuletzt seine preisliche Attraktivität hat die Türen in viele Kanzleien geöffnet, wodurch er längst zum Standardwerk zur ZPO avanciert ist.«
www.jurabiblio.de September 2011

»Der Praktiker, aber auch der Wissenschaftler, der das Buch zur Hand nimmt, findet bei der Suche nach sachgerechten Lösungen reichen Ertrag... handelt es sich...um einen Handkommentar im besten Sinne des Wortes, der sich durch Übersichtlichkeit, prägnante, leicht verständliche Darstellungsweise und inhaltlichen Tiefgang auszeichnet. Nicht zuletzt dank der akribischen Aufarbeitung der höchstrichterlichen Rechtsprechung findet der Leser stets verlässlichen Rat.«
Prof. Dr. Markus Gehrlein, RiBGH, NJW 39/11

»Eine wahre Schatzkammer zur ZPO - klar strukturiert mit hochkompetenten Autoren.«
RA Wolfgang Koch, SP 6/11

»Er ist, auch unter Berücksichtigung des ausgezeichneten Preis-/Leistungsverhältnisses, die bessere Alternative zu seiner Konkurrenz.«
RA Christian Janeczek, NJ 5/11

»besticht durch seine Prägnanz und Praxisnähe...ein idealer Praktiker-Kommentar, der sich bereits für den ambitionierten Referendar mit etwas größerem Buch-Budget eignet.«
www.juraplus.de Januar 2011

»insgesamt hervorragender Eindruck. Das Werk ist uneingeschränkt als Begleiter zu Beratungs- und Gerichtsterminen ebenso zu empfehlen wie als Werk "für den ersten Zugriff".«
RA Prof. Dr. Wolfgang Lüke, LL.M. (Chicago), Richter am OLG a.D., NJ 7/10, zur 3. Auflage

»umfassende und zuverlässige Hilfestellung...besticht durch seine Aktualität und seinen hervorragenden Praxisbezug.«
Prof. Walter Böhringer, Notar a.D., BWNotZ 4/10, zur 3. Auflage

»Ein fundierter, praxisorientierter und auch preislich attraktiver Kommentar.«
G. Haurand, DVP 4/10, zur 3. Auflage

»Erneut bietet der HK-ZPO mit seiner umfassenden Kommentierung ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis. Wer mit dem "Saenger" arbeitet, wird den Nutzen und den Vorteil für die Beratung und Prozessführung nicht mehr missen wollen.«
RA Jens Jenau, AdVoice 1/10, zur 3. Auflage

»Um es gleich vorwegzunehmen, der Kommentar ist aufgrund seiner Aktualität in der 3. Auflage ein nicht mehr aus der Präsenzbibliothek wegzudenkender Streithelfer...Der "Saenger" gehört zu dem Verbund der Kommentare...die als Zitatquelle bei der juristischen Auseinandersetzung nicht hinwegzudenken sind.«
RA Jürgen L. Herr, www.anwaltsverein-oldenburg.de Februar 2010, zur 3. Auflage

»eine feste Größe...Im Vergleich zu anderen Standardwerken kommt dem Nutzer entgegen, dass der Handkommentar von Saenger in ganzen Sätzen formuliert, wodurch die Handhabung sowohl für eingefleischte Praktiker als auch Berufsanfänger ungemein vereinfacht wird. Der Praxiswert wird zudem dadurch entscheidend erhöht, dass dem Nutzer vielfach Muster für Anträge und Tenorierungen angeboten werden, die dabei helfen, effektiv und zügig zu arbeiten. Trotz seiner praxisrelevanten Kürze und Prägnanz wird die wissenschaftliche Qualität jedoch durch die Auswahl eines ausgezeichneten Bearbeiterteams sehr hoch gehalten. Auf diese Weise ist es anhand des Handkommentars von Saenger jederzeit möglich, die Fallbearbeitung mit wissenschaftlicher Genauigkeit in die Praxis umzusetzen.«
RA Christian Axt, www.bayreuther-anwaltverein.de Februar 2010, zur 3. Auflage

»Die Bearbeitung zeichnet sich dadurch aus, dass das...Werk die heute aktuellen Probleme behandelt, nicht aber den Ballast jahrzehntealter Streitfragen.«
RAuN Joachim Teubel, KammerReport Hamm 5/09, zur 3. Auflage

»Der Handkommentar stellt ein echtes Konkorrenzprodukt für die etablierten ZPO-Kommentare dar und wird sicherlich seinen Platz auf vielen Schreibtischen erobern, auch in Anbetracht seines günstigen Preises. Er ist uneingeschränkt empfehlenswert für Gerichte, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Studenten.«
Stefan Mroß, DGVZ 11/09, zur 3. Auflage

»Insgesamt ist der Handkommentar von Saenger somit auch in der Neuauflage vor allem für die juristische Ausbildung ein Gewinn.«
Jan Kaiser, JuS-Magazin 6/09, zur 3. Auflage

»Der Handkommentar unterscheidet sich von den Konkurrenzwerken insbesondere durch seine klare Strukturierung, die zu einer erfreulichen Übersichtlichkeit führt und eine rasche Orientierung ermöglicht. Neben aktuellen und nicht überfrachteten Rechtsprechungsnachweisen enthält er zahlreiche in die Kommentierung eingearbeitete Formulierungshilfen (Antragsmuster)...Ich werde den Kommentar künftig bevorzugt zur Hand nehmen.«
Hedwig Hanhörster, Newsletter des Anwaltvereins im Landgerichtsbezirk Konstanz. e.V. Oktober 2009, zur 3. Auflage

»Als ich Saengers Handkommentar auf den Tisch bekam, fragte ich mich, ob die Praxis dieses Werk wirklich braucht. Nachdem ich mich mit dem Inhalt befasst habe, lautet meine Antwort: Schade, dass es den Saenger nicht schon länger gibt! Zunächst besticht die Übersichtlichkeit der Textgestaltung. Die Formulierungen sind gut verständlich und schnörkellos. Die für den Praktiker bedeutsame Rechtsprechung ist sorgsam eingearbeitet. Nachdem ich den Saenger getestet habe, komme ich zu der Feststellung, dass er jede zivilprozessuale Frage der Praxis beantwortet.«
Rüdiger Brüggemann, RAuN, Mitteilungen des Anwalt- und Notarverein des Landgerichtsbezirks Arnsberg e.V. Oktober 2009, zur 3. Auflage

»orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis und wird diesen gerecht...Eine klare verständliche Sprache ohne die Verwendung von kryptischen Abkürzungen zeichnet das Werk aus.«
RA Peter Winter, Rundschreiben AV Frankfurt (Oder) 8/09, zur 3. Auflage

»Der "Saenger" ist ein längst etabliertes und sehr sorgfältig recherchiertes Standardwerk zum Zivilprozessrecht und damit jedem in diesem Bereich tätigen Praktiker sehr zu empfehlen.«
Jacob Sander, www.jurawelt.com Oktober 2009, zur 3. Auflage

»lässt der Handkommentar...der sich mit dem schlichten Buchtitel "Zivilprozessordnung" begnügt, nichts zu wünschen übrig. Er enthält das, was die Rechtsanwender für die tägliche Arbeit brauchen.«
Volker C. Karwatzki, RA u FAArbR, www.rheinhessischer-anwaltverein.de November 2009, zur 3. Auflage

»von höchster Aktualität...gewährt einen raschen Zugriff, ist objektiv, interessenneutral und detailgenau...eine wertvolle Orientierungshilfe...Vom Saenger profitieren alle Juristen, die präzise und aktuelle Auskünfte suchen.«
RAin Gertrud Oertwig, Mitteilungsblatt des Magdeburger Anwaltvereins 4/09, zur 3. Auflage

»absolut gelungen«
Amer Issa, Law Zone 2/09, zur 3. Auflage

»erleichtert dem Praktiker den täglichen Umgang mit der ZPO.«
RA Elmar Laubenheimer, www.competence-site.de Oktober 2009, zur 3. Auflage

»Der ZPO-Kommentar von Nomos hat sich endgültig in Ausbildung und Praxis etabliert...Der Handkommentar von nunmehr über 3000 Seiten bereitet Studenten und Referendare auf nahezu alle Eventualitäten des Examens vor und setzt Maßstäbe angesichts der konkreten Hilfestellungen zur Umsetzung der Materie in Urteile und Schriftsätze...eine unbedenkliche Empfehlung für die Bewältigung des Stoffes des ersten und zweiten Staatsexamens und darüber hinaus zur ständigen Nutzung in der beruflichen Praxis.«
Dr. Benjamin Krenberger, www.studjur-online.de September 2009, zur 3. Auflage

»Der ZPO-Kommentar von Saenger ist zu einem beliebten Arbeitsmittel geworden und hat möglicherweise anderen Kommentaren den Rang abgelaufen. Der Name ist bekannt, der Verlag ist bekannt und arbeiten kann man mit dem Kommentar vorzüglich. Der übersichtliche Druck, die handliche Form, die gute Lesbarkeit und die klare Gliederung tun gut. Neueste Entscheidungen sind eingearbeitet, der Leser muss sich nicht durch ein Konvolut von uralten Entscheidungen durcharbeiten...Im Ergebnis kann die Anschaffung des Handkommentars, der tunlichst auf dem Schreibtisch stehen sollte, nur angeraten werden. Es macht einfach Spaß, mit einem so guten Überblick über die einzelnen Problemstellungen zu arbeiten.«
RA Ulrich Langheim, Anwaltsverein Osnabrück, September 2009, zur 3. Auflage

»Fazit: Ein fundierter, praxisorientierter und auch preislich sehr attraktiver Kommentar.«
Reg.-Dir. G. Haurand, DVP 2/09, zur 2. Auflage

»Wohltuend ist, dass nicht - wie bei vielen älteren Kommentaren - uralte Entscheidungen immer wieder mitgeschleift werden, auch wenn niemand sie mehr liest oder sie längst überholt sind...Das alles lässt Freude aufkommen und lässt es leicht machen, diesen Kommentar zu empfehlen.«
RAuN Ulrich Langheim, www.anwaltsverein-osnabrueck.de Juli 2008, zur 2. Auflage

»Es spricht also viel dafür, statt einer weiteren Neuauflage eines bereits mehrfach in der Kanzlei vorhandenen Werkes einmal diesen neuen Kommentar zu erwerben. Durch seinen logischen Aufbau könnte er eingefahrenes prozessuales Denken beflügeln und dazu führen, dass der Umgang mit der ZPO wieder neue Impulse erhält.«
RA Dipl-Kfm. Wolfgang Nieberler, Mitteilungen des Münchener Anwaltverein e.V. Aug./Sept. 2007, zur 2. Auflage

»Saenger und seine Mannschaft legen eine Kommentierung vor, welche dem Anspruch eines "Handkommentars" in jeder Hinsicht gerecht wird, da ihm ein Spagat zwischen praxisnaher, rechtsprechungsorientierter Erläuterung einerseits sowie wissenschaftlicher Vertiefung andererseits auf eindrucksvolle Weise gelingt...Zusammengefasst stellt der HK-ZPO eine eindrucksvolle Kommentierungsleistung dar, welche einschränkungslos dazu geneigt ist, mit den seit Jahrzehnten etablierten Handkommentaren zur ZPO auf mindestens gleicher Höhe Stand zu halten. Daher kann dem Kommentar nur eine weite Verbreitung von Richterdienstzimmern über Anwaltspraxen bis in das 2. juristische Staatsexamen hinein gewünscht werden.«
RiAG Dr. Matthias Quarch, SVR 9/07, zur 2. Auflage

»Im Vergleich zum unmittelbaren Konkurrenten (...) erweist sich der Handkommentar oft als den berühmten Tick ausführlicher und leichter eingängig. Gerade vielleicht nicht tagtäglich mit zivilprozessualen Fragestellungen befassten Juristen kann er somit sicherlich gute und wertvolle Dienste leisten.«
Wolfgang Zenker, KommJur 9/07, zur 2. Auflage

»Fazit ist: Der Familienrechtspraktiker, gleich, ob er nun als Rechtsanwalt, Richter oder Mitarbeiter eines Jugendamtes oder einer Beratungsstelle tätig ist, hat mit dem HK-ZPO ein hervorragendes Hilfsmittel zur Hand, mit dem alle Fragen zum Zivilverfahren und zum familiengerichtlichen Verfahren, soweit es der ZPO unterliegt, schnell und zuverlässig gelöst werden können.«
RiAG Dr. Martin Menne, Das Jugendamt 9/07, zur 2. Auflage

»Fazit: Dem Autorenteam ist ein überaus zweckmäßiger Handkommentar für die Bedürfnisse der Anwälte und Richter gelungen...Somit ist der Kauf des "Saenger" nicht nur wegen des sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnisses zu empfehlen.«
Jens Jenau, justament 4/07, zur 2. Auflage

»Dieser Kommentar zeichnet sich durch Transparenz, Verständlichkeit und eine Fülle zur Bewältigung des Prozessalltags geeigneter Detailinformationen aus.«
RiBGH Prof. Dr. Markus Gehrlein, NJW 39/07, zur 2. Auflage

»Übersichtlichkeit ist ein Markenzeichen des Kommentars. Der Praktiker findet schnell die Antwort auf seine aktuelle Fragestellung. Stichproben zeigen, dass die Bearbeiter, die Saenger um sich geschart hat, "auf dem Laufenden" sind. Nicht nur der aktuelle, sondern auch der (bezogen auf das Erscheinungsdatum) absehbare Stand der Gesetzgebung ist berücksichtigt...Eine runde Sache.«
Friedrich Wörlen, BAV Mitglieder-Brief 9/07, zur 2. Auflage

»Insgesamt überzeugt das Werk. Die Bearbeitung durch hochrangige Autoren ist durchweg gelungen. Der Leser bekommt eine hilfreiche Handreichung zur Lösung praktischer Fragen. Dem angesprochenen Interessentenkreis kann das Buch guten Gewissens empfohlen werden; es verdient einen Stammplatz unter den ZPO-Kommentaren.«
RiOLG a.D. Prof. Dr. Reinhard Bork, NJ 9/07, zur 2. Auflage

»Dieser Handkommentar erleichtert dem Praktiker den täglichen Umgang mit der ZPO.«
RA Elmar Laubenheimer, www.competence-site.de Juli 2007, zur 2. Auflage

»Der vorzügliche Handkommentar ist trotz der zahlreichen Alternativen in diesem Bereich eine Bereicherung der Kommentarliteratur, nicht zuletzt, weil er aktuellen Entwicklungen intensiv nachspürt, sie auf ihre Praxisrelevanz untersucht und sich der europäischen Perspektive intensiv verpflichtet fühlt. Wer damit arbeitet, macht dies gern.«
RA Ralf Hansen, www.juralit.com Juli 2007, zur 2. Auflage

»Der Kommentar orientiert sich konsequent an den Bedürfnissen der Anwälte und Richter: Er setzt klare Schwerpunkte bei den besonders praxisrelevanten Themen, besinnt sich auf klare Strukturen und hilft in besonderer Weise bei der konkreten Problemlösung.«
Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster, Herausgeber

»Der "Saenger" ist in jedem Falle eine sinnvolle Ergänzung, sogar vielleicht eine echte Alternative. Eine kurze Überprüfung einiger "klassischer" Probleme ergibt, dass der Praktiker gerade auch im Bereich des Familienrechts alles findet, was er in einem Kommentar dieser Größe erwarten darf. Das Werk ist eine willkommene Bereicherung im Segment der ZPO-Kommentare; gerade wegen seiner Systematik und Übersichtlichkeit kann seine Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden.«
RA Dr. Winfried Born, FamRZ 2/07, zur 1. Auflage

»Ziel wird auf eindrucksvolle Weise erreicht. ... vortreffliche Kommentierung der EuGVVO und der EheGVVO.«
Prof. Dr. Christian Katzenmeier, JZ 8/06, zur 1. Auflage

»Lässt sich zusammenfassend feststellen, dass der "Saenger" eine echte Konkurrenz zu den bekannten Handkommentaren darstellt. Er gibt auf die wesentlichen Rechtsfragen sachgerechte Antworten, ist durchweg von hoher Aktualität, hat ein gut lesbares Druckbild und eignet sich auf Grund seiner Handlichkeit auch für den Einsatz unterwegs. Ein handlicher, aktueller Kommentar, der seinen Preis wert ist.«
RiOLG Hans-Joachim Wolf, InVo 6/06, zur 1. Auflage

»Der Kommentar bietet durch klare und übersichtliche Strukturen eine wertvolle Orientierungshilfe für die juristische Praxis und das Studium, wobei noch anzumerken bleibt, dass es sich um ein sehr preisgünstiges Werk handelt.«
EEK-Entscheidungssammlung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle Mai 2006, zur 1. Auflage

»Ein nach Inhalt und äußerer Aufmachung beeindruckender Band, der sich im Kreise seiner inzwischen doch recht zahlreichen Mitbewerber mit Sicherheit bestens behaupten wird. Man scheut sich, die abgegriffene Redewendung zu benutzen, der neue Kommentar gehöre auf den Schreibtisch eines jeden Praktikers. Dennoch: Hier trifft eine solche Empfehlung voll ins Schwarze.«
VRiOLG a.D. Dr. Bruno Bergerfurth, FF 5/06, zur 1. Auflage

»Dieser neue Handkommentar ist trotz der zahlreichen Alternativen in diesem Bereich eine Bereichung der Kommentarliteratur, nicht zuletzt, weil er aktuellen Entwicklungen intensiv nachspürt, sie auf ihre Praxisrelevanz untersucht und sich der europäischen Perspektive intensiv verpflichtet fühlt.«
RA Ralf Hansen, www.duessellaw.de, zur 1. Auflage

»Dieser handliche Kommentar, der durchaus mit den größeren Handkommentaren mithalten kann, findet seinen Platz durchaus noch im Aktenkoffer des Praktikers, um diesem zeit- und praxisnah Hilfe in der konkreten Entscheidung geben zu können. Das überwiegend aus der richterlichen Praxis stammende Autorenteam steht dabei als Ausweis für die Praxisnähe der Kommentierung. Saenger hat damit einen Kommentar vorgelegt, der gerade bei forensisch tätigen Kollegen einen Platz in kurzer Reichweite auf dem Schreibtisch finden sollte.«
RA Dr. W. Burandt, ZFE 3/06, zur 1. Auflage

»Der Kommentar ist daher auch für Juristen in der öffentlichen Verwaltung, die auf Grund der zunehmenden Privatisierung öffentlicher Vertragsverhältnisse immer häufiger mit Zivilprozessen befasst sind, ein idealer Ratgeber.«
Richterin Kathrin Huber, KommJur 2/06, zur 1. Auflage

»Der Handkommentar bietet auch eine Kommentierung des IZPR, die im Wesentlichen in seiner meisterhaften Art Heinrich Dörner verfasst hat.«
IPRax 2/06, zur 1. Auflage

»Schlägt alle Kleinkommentare um Längen ... doch auch mit sog. Großkommentaren kann es der ‚Saenger' aufnehmen. Alles in allem ein wirklich großer Wurf. Er ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Vademecum für jedes ZPO-Verfahren. Dieser ZPO-Kommentar gehört in die Waffenkammer eines jeden Praktikers.«
RA Dr. Michael Bonefeld, FA für Erbrecht und Familienrecht, ZErb 12/05, zur 1. Auflage

»Der neue Kommentar ist für die anwaltliche Praxis gut geeignet und trotz der Handlichkeit ausführlich genug, um hier die meisten Fragestellungen lösen zu können. Das vorliegende Werk kann daher an dieser Stelle gut empfohlen werden.«
RA Joachim Back, www.fachbuchkritik.de, zur 1. Auflage