Stimmen zur Vorauflage

»Die Kommentierung ist daher insbesondere für die Praktiker sowohl in Anwaltschaft als auch Richterschaft sowie in Sozialverbänden bei SGB II-Trägern äußerst hilfreich.«
Jeannette Breitkopf-Schönhauser, Sozialrecht aktuell 2/2020, 64