Stimmen zu den Vorauflagen

»Den Herausgebern ist dieses Kunststück vermittels eines klaren und überzeugenden Grundkonzepts gelungen: Beschränkung der Kommentierung auf das aus rechtspraktischer Sicht Wesentliche, gepaart mit einem auch für Nichtjuristen leicht verständlichen Duktus und sparsamer Dokumentierung in den Fußnoten, wo zumeist nur auf die grundlegenden Entscheidungen aus der Rechtsprechung zur jeweiligen Thematik verwiesen wird. Auf diese Weise ist das Buch bestens dazu geeignet, sich ohne großen Zeitaufwand einen ersten Überblick über die Materie zu verschaffen. Zudem sind in die Kommentierung, wohl um ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen und den Charakter als Praxiskommentar zu unterstreichen, zahlreiche, durch ein eigenes Verzeichnis leicht auffindbare Muster eingepflegt, u.a. für städtebauliche Verträge, gemeindliche Satzungen oder Rechtsbehelfe verschiedenster Art, sodass das Werk zugleich als ›kleines Formularbuch des öffentlichen Baurechts‹ daherkommt.«
RA Dr. Lars Diederichsen, EurUP 1/2019, 106

»Die Autorin und die Autoren kommen ganz überwiegend aus der Anwaltschaft und kennen damit das öffentliche Baurecht auch aus der Beratungs- und Gestaltungspraxis. Dort können sich Fragen ergeben, welche die Gerichte selten oder gar nicht erreichen. Diese Erfahrungen sind eingeflossen in mehr als 50 Mustertexte. Diese Muster können in verwaltungsprozessualen Situationen helfen, wichtiger für die rechtsberatenden Berufe und die behördliche Praxis sind aber Vertragsmuster, etwa für einen Erschließungsvertrag oder einen städtebaulichen Vertrag über Folgekosten, und Muster für gemeindliche Satzungen. Der Kommentar zeigt also nicht nur, wie die Rechtslage (nach Auffassung der Rechtsprechung) ist, sondern auch, wie sich die am Baugeschehen Beteiligten in dieser Rechtslage rechtssicher bewegen können. Damit empfiehlt er sich nicht nur für Gerichte, sondern auch und gerade für die Praktiker in Rechtsberatung und Verwaltung.«
RiBVerwG Prof. Dr. Christoph Külpmann, UPR 1/2019

»Der Kommentar zeichnet sich durch eine große Praxisnähe und zahlreiche nützliche Schriftmuster im Anhang zu einzelnen Vorschriften aus, die in der anwaltlichen Beratungspraxis sicherlich dankbar angenommen werden.«
Volkmar Nies, Agrar- und Umweltrecht 2018, 440

»Der Kommentar bietet einen ausgezeichneten Wegweiser durch die Anwendungsprobleme des BauGB und der BauNVO. Er stellt insbesondere stets Verbindungslinien zum Verfahrens- und Verwaltungsprozessrecht intensiv dar und ist für die Praxis von hohem Wert.«
RA Ralf Hansen, juralit.com September 2018

»Der teilweise schon puristische Sprachstil ist äußerst angenehm und passt hervorragend zum Konzept: Die schnörkellose und daher schnelle Weitergabe von Informationen, sodass sie einfach verstanden wird. Das gelingt und das überzeugt!«
DAB 2018, 16

»Wer praxisnahe Erläuterungen sucht ohne auf juristischen Tiefgang verzichten zu wollen, der sollte sich das vorliegende Werk einmal genauer ansehen.«
Wolfgang E. Benkert, ThürVBl 8/14

»Standardkommentar«
AllMBl 9/14

»füllt eine Lücke in der baurechtlichen Literatur.«
RA Dr. Hansjochen Dürr, VBl BW 8/14

»Ein sehr gelungener Praxis-Kommentar, der sich zu Recht auf diesem Gebiet fest etabliert hat.«
Reg.-Dir.G. Haurand, DVP 6/14

»Insgesamt ist es eine gelungene erste Erläuterung neuer und eine verlässliche Darstellung schon bisher geltender Regelungen.«
Volkmar Nies, AuR 12/13

»Durch seine klaren und kompakten Erläuterungen ist das Buch als sehr praxisnah zu bezeichnen.«
www.fachbuchkritik.de Oktober 2013

»für die Praxis von hohem Wert«
www.juralit.com September 2013

»Mit zahlreichen Mustern, Gestaltungs- und Formulierungshinweisen unterstützt der Kommentar nicht nur die Arbeit von Rechtsanwälten und Richtern, sondern auch von Architektinnen und Architekten und Stadtplanern.«
Dr. Florian Hartmann, Deutsches Architektenblatt 12/13

»Der Ferner/Kröninger/Aschke ist unentbehrlicher Helfer und Wegweiser. Seine ebenso schnörkellose, klare, auf den Punkt gebrachte wie zuverlässige Kommentierung macht ihn in der praktischen Arbeit unentbehrlich.«
Klaus-Ludwig Haus, KommJur 11/13

»...vorzügliche Kommentierung der Baunutzungsverordnung (BauNVO)... ausgezeichneter Wegweiser durch die Anwendungsprobleme des BauGB.«
www.juralit.com, Januar 2008

»So beurteilen Ihre Kollegen die Vorauflage: "Gute und übersichtliche Darstellung"«
LD Volkmar Nies, Agrar- und Umweltrecht 2/05

»Der Kommentar sollte in keiner Kanzlei fehlen, die sich mit dem öffentlichen Baurecht beschäftigt.«
Niclas Bamberg, www.jurawelt.com

»Der Kommentar ist damit sowohl für Richter und Rechtsanwälte, als auch für die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung gut geeignet.«
RA Ralf M. Leinenbach, NJW 51/05

»…handelt es sich um einen soliden Kommentar, der einen Vergleich mit anderen zu diesem Thema erschienenen Werken durchaus nicht zu scheuen braucht.«
RA Dr. Tim Brune, Verwaltungsrundschau 10/05

»Für die Verwaltungspraxis bestens geeigneter Kommentar.«
Landkreistag Nordrhein-Westfalen 7-8/05

»Um den Nutzen für die Praxis zu erhöhen sind in die Kommentierung zahlreiche Muster eingearbeitet, die man in dieser Form selten auf einer Hand findet. Die Kommentierung ist zwar auf den ersten Blick knapp gehalten, überzeugt aber durch Präzision und Konzentration auf das Wesentliche. Der Kommentar bietet dem Praxisanwender einen ausgezeichneten Wegweiser durch die Anwendungsprobleme des BauGB und stellt insbesondere stets die Verbindungslinien zum Verfahrens- und Verwaltungsprozessrecht intensiv dar.«
RA Ralf Hansen, www.duessellaw.de

»Werden inhaltliche Probleme und praktische Umsetzung beispielhaft miteinander verknüpft. Ein insgesamt sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis macht diesen Kommentar zu einer gelungenen Neueinführung.«
Dr. Benjamin Krenberger, Fachjournalist, Richter, www.rechtmodern.de