»Alles in allem handelt es sich aus einer Vielzahl von Gründen um eine ›nachhaltig beeindruckende‹ Arbeit. ›Beeindruckend‹, weil es neben sehr viel Fleiß und guter Ideen auch einer gehörigen Portion Mut bedarf, sich eines Themas anzunehmen, in dem so vieles auch nach Jahren noch ungeklärt ist. ›Nachhaltig‹, weil unabhängig von den sich nach und nach ergebenden gerichtlichen Konkretisierungen das Bedürfnis in der arbeitsrechtlichen Praxis für eine umfangreiche Aufarbeitung des Auskunftsanspruchs ›aus einem Guss‹ trotzdem noch auf viele Jahre weiter bestehen dürfte. Angesichts der Tatsache, dass auch künftig die Kenntnis von ›personenbezogener Daten‹ die Erfolgsaussichten arbeitsrechtlicher Streitigkeiten mehr denn je bestimmen dürften, ist das Werk nicht nur Experten im Beschäftigtendatenschutz - ohne jede Einschränkung - ans Herz zu legen.«
RA Dr. Alexander Lentz, FAArbR, AE 3/2023