Stimmen zu den Vorauflagen

»findet sich jedes relevante verfassungsprozessuale Problem praxisnah und auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung erörtert. Der Kommentar kann dies auf Grund einer klugen Schwerpunktsetzung leisten, indem die besonders praxisrelevanten Verfahrensarten der Normenkontrolle und des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in vergleichsweise großer Breite abgehandelt werden. Hält man sich vor Augen, dass die allermeisten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht von den Senaten, sondern in den Kammern entschieden werden, kann man überdies ermessen, wie wertvoll die nahezu flächendeckende und ein Alleinstellungsmerkmal des Kommentars bildende Auswertung der Kammerrechtsprechung darstellt. Wer sich auf den Weg in die Herzkammern der Republik, wer sich auf den Weg nach Karlsruhe macht, der sollte den Kommentar im Gepäck haben.«
Univ.-Prof. Dr. Michael Droege, fachbuchjournal 1/2022

»Die umfassende Darstellung ihrer Konsequenzen für die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG und die Verfassungsbeschwerde (§ 80 Rn. 59 ff., § 90 Rn. 165 ff., 200, 212) ist in der Sache überzeugend und bildet eine wertvolle Arbeitshilfe für Fachgerichte, die mit der Frage einer Vorlage zum Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof befasst sind, wie auch für den Anwalt einer Verfassungsbeschwerde. Diese Einschätzung aber gilt für den gesamten Kommentar und für alle Beteiligten in verfassungsgerichtlichen Verfahren. Der Kommentar ist uneingeschränkt zu empfehlen.«
Univ.-Prof. Dr. Christoph Degenhart, DÖV 2021, 797

»Das Kompendium des Verfassungsprozessrechts weiß vollumfänglich zu überzeugen und stärkt seine Stellung als „Allrounder“: Wer nach Karlsruhe ziehen möchte, findet in ihm einen unabdingbaren Ratgeber. Wer sich wissenschaftlich mit Fragen des Verfassungsprozessrechts auseinandersetzt, findet Anregungen zum Weiterdenken. Und wer das Verfassungsrecht anzuwenden hat, findet ein ebenso kompaktes wie präzises Nachschlagwerk, das seinesgleichen sucht.«
Richter Dr. David Kuhn, NJW 2021, 39

»Eine besondere Stärke des Kommentars liegt dabei in der umfassenden Auswertung der Kammerentscheidung, die nicht immer auf der Homepage des Gerichts, nahezu ausnahmslos aber über die Datenbank juris zugänglich sind.«
RA Prof. Dr. Tillo Guber, FAVerwR, BayVBl 18/2021

»Lenz/Hansel bewegen sich mit ihrem Kommentar zugleich in der Mitte solch hochaktueller Spielfelder. So ist das Werk zugleich auf hohem Niveau aus der Praxis für die Praxis geschrieben und wendet sich vor allem an den im Verfassungsprozessrecht tätigen Rechtsanwalt und den dem Verfassungsrecht verpflichteten Fachrichter, der eine Vorlage an das BVerfG in Erwägung zieht. Die renommierten Verfasser verstehen es, hochkomplexe Zusammenhänge einfach und verständlich darzustellen und für die Praxis aufzubereiten. Jeder, der mit dem Verfassungsprozessrecht befasst ist oder sich damit befassen muss, ist bei Lenz/Hansel in den besten Händen.«
RA Prof. Dr. Bernhard Stüer, FAVerwR, DVBl 5/2021, 43

»Das Werk bietet mithin wohl zu beinahe jeder verfassungsprozessualen Fragestellung einen praxisorientierten Lösungsvorschlag. Und gerade auch vom BVerfG bislang noch unbeackertes Terrain wird fantasievoll in Fortschreibung bisheriger Judikatur ausgeleuchtet. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass sich die Autoren der Mühe der Ebene unterzogen haben, d. h. nicht nur die einschlägigen Senatsentscheidungen des BVerfG aufbereitet, sondern gerade auch die für die tagtägliche Praxis so zentral wichtigen rund 2000 Kammerentscheidungen ausgewertet haben. Denn viele Wegweiser finden sich gerade hier. So liegt mit dem runderneuerten Lenz/Hansel zweifellos ein eindrucksvolles Standardwerk vor, das sowohl für einen dem Verfassungsrecht verpflichteten Fachrichter als auch jedem im Verfassungsprozessrecht tätigen Rechtsanwalt unverzichtbar ist.«
Prof. Dr. Jan Bergmann, VRiVGH, VBlBW 10/2020, 440

»Bestechend ist durchweg die Klarheit der Kommentierung. Der Kommentar ist inzwischen als etablierte ›Institution‹ des Verfassungsprozessrechts zu begreifen. Weitere Auflagen sind ihm zu wünschen. Ihn in verfassungsprozessualen Fragen nicht zu Rate zu ziehen, könnte sich bei Vorbereitung und Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens bald als Fehler erweisen.«
Prof. Dr. Siegfried Jutzi, NJ 11/2020, 520

»Den ›Lenz/Hansel‹ muss jedermann zur Hand haben, der sich mit dem Verfassungsprozessrecht beschäftigen will oder muss.«
RiVGH Dr. Wolfgang Schenk, NVwZ 16/2020, 1176

»ist der Kommentar also auf der Höhe der Zeit.«
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Der Landkreis 7/2020, 344

»Der Kommentar wird seiner Zielsetzung in jeder Hinsicht gerecht. Er wird schnell eine Antwort darauf geben, ob die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts von diesem für zulässig erachtet werden wird oder nicht.«
Prof. Dr. Matthias Rossi, DÖV 2016, 733

»Das Werk der Verfasser, das vorrangig für Rechtsanwender konzipiert ist, aber auch Wissenschaftlern einen zuverlässigen Zugriff auf das praktizierte Verfassungsprozessrecht ermöglicht, verdient weiterhin höchstes Lob.«
RiVGH Dr. Jens Hofmann, VBIBW 2016, 307-308

»selten gelingt es einem Kommentar...sich so sehr von der vorgefundenen Kommentierungstradition zu lösen und eine gänzlich eigenständige, durch und durch originelle Bearbeitung vorzunehmen. Der Leser hat immer wieder den Eindruck, dass die Kommentatoren als erstes sorgfältig selbst das Gesetz gelesen, es gründlich durchdacht und erst danach ihre Erkenntnis mit der Rechtsprechung und anderen Kommentierungen abgeglichen haben... Dabei gehen die Autoren mit beeindruckender Genauigkeit und Scharfsinn zu Werke.«
PräsVerwG Dr. Malte Graßhof, NJ 2016, 307-308

»Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es sich um einen gelungenen Kommentar handelt, der die einschlägige Literatur über das Bundesverfassungsgerichtsgesetz fraglos deutlich bereichert, da er kundig und sehr präzise Auskunft über die praktischen Fragen gibt, die in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten können.«
Prof. Dr. Eckart Klein, AöR 2016, 158

»in nahezu jeder Hinsicht überzeugend.«
RA Dr. Michael Kleine-Cosack, NJW 2016, 926

»Die in den Kommentar gesetzten Erwartungen werden voll erfüllt... Lenz/Hansel, BVerfGG, ist jetzt schon unentbehrlich und für künftige Auflagen unverzichtbar.«
Prof. Dr. Michael Quaas, NVwZ 2016, 294

»Überaus wertvoll für den forensisch mit verfassungsrechtlichen Mandanten betrauten Anwalt sind schließlich die 'taktischen', 'praktischen' oder schlicht: 'Hinweise für den Rechtsanwalt', ebenso wie die 'praktischen Hinweise zum Ablauf des Verfassungsbeschwerdeverfahrens', die besonders aus der 'Innensicht' des Kommentars hochinteressante Ausführungen enthalten. Daher: sehr zu empfehlen für jeden beim Bundesverfassungsgericht tätigen Praktiker (insbesondere Anwalt, Hochschullehrer). Ad multos editiones!«
RA Dr. Thomas Krappel, DVBl 2016, 36

»ein äußerst hilfreiches Arbeitsmittel«
MinDirig.a.D. Prof. Dr. Siegfried Jutzi, LKRZ 2015, 352


»Wer die Rechtsprechung über längere Zeit verfolgt hat, wird die Verlässlichkeit und Aktualität ihrer Kommentierung überzeugt bestätigen können.«
MinDirig a.D. Prof. Dr. Herbert Günther, Staatsanzeiger für das Land Hessen 2015, 905

»Das Werk ist jedem Verfassungsrechtspraktiker wärmstens zu empfehlen - ein Handkommentar, der tatsächlich Vereinfachung der Anwendung mit Präzision verbindet.«
Annelie Siemsen, dierezensenten.blogspot.de 7/2015

»Mit seiner politischen Sensibilität trägt das Werk dem besonderen Doppel-Charakter des Bundesverfassungsgerichts als justizförmiges Entscheidungsorgan und politischer Akteur in gelungener Weise Rechnung. Hinzu kommen eine klare Sprache und die eigenständige Positionierung in spannenden Streitfragen, was diesen Kommentar zu einer ebenso interessanten wie wertvollen Bereicherung der verfassungsprozessualen Literatur macht.«
Prof. Dr. Volker M. Haug, ZParl 3/13

»Die Fülle des verarbeiteten Rechtsprechungs-Materials, seine gedankliche Durchdringung und Ordnung und die praxisorientierte Darstellung beeindrucken zutiefst... Dieser Handkommentar ist unbedingt zu empfehlen!«
RA Prof. Dr. Christian Kirchberg, NJW 46/13

»Wem kann man dieses ausgezeichnete, dabei zugleich preisgünstige Werk ans Herz legen? Es ist - neben denjenigen, die sich wissenschaftlich mit der Materie befassen - insbesondere den im Verfassungsprozessrecht tätigen Rechtsanwälten zu empfehlen, die eine knappe, stringente und fundierte Kommentierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes suchen. Nicht zuletzt ist der Kommentar ein Gewinn für "jedermann".«
Dr. Isabel Schübel-Pfister, NVwZ 23/13

»stellt ... einen großen Wurf dar. Die Zunft wartet auf die hoffentlich zeitnahe 2. Auflage.«
Prof. Dr. Herbert Bethge, DVBl 7/14

»sollte der Lenz/Hansel auf dem Schreibtisch eines Verfassungsrechtlers nicht fehlen.«
Dr. Georgios Zagouras, LKV 2/14

»Dieser Wegweiser durch das Labyrinth, das es zu überwinden gilt, um Zugang zum BVerfG zu erhalten, sollte daher immer dann zur Hand sein, wenn ein ›Gang nach Karlsruhe‹ erwogen wird - zumal die Anschaffung dieses Bandes wesentlich billiger ist als eine vom Gericht auferlegte Mißbrauchsgebühr.«
RA Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen Aug/Sept 2014

»unentbehrlicher Helfer und Wegweiser durch das verfassungsgerichtliche ›Normengestrüpp‹ ... Die zuverlässige Kommentierung wie auch die schnörkellose klare Diktion sind zudem erfrischend.«
RA Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, BayVBl. 24/14

»Der Kommentar ist jedenfalls ein hilfreiches Arbeitsmittel, auf den zuzugreifen sich lohnt.«
Prof. Dr. Siegfried Jutzi, LKRZ 8/13

»Insgesamt handelt es sich um einen gelungenen und gut durchgearbeiteten Praxiskommentar, dem eine positive Aufnahme zu wünschen ist. Insbesondere dem bisherigen Marktführer auf diesem Segment, dem Kurzkommentar von Zuck, ist eine echte Konkurrenz erwachsen.«
Dr. Oliver Klein, VBl BW 9/13

»intelligentes Handbuch des Verfassungsprozessrechts«
Prof. Dr. Herbert Günther, Staatsanzeiger für das Land Hessen 31/13

»Ein Praktiker-Kommentar im besten Sinne des Wortes, dem weitere Auflagen sehr zu wünschen sind!«
Prof. Dr. J. Vahle, DVP 5/13