»Die gründliche Ausarbeitung von Kerstin Asmuss zu den Ansprüchen indigener Völker auf Rückführung rechtswidrig ausgeführten Kulturguts stellt einerseits die Verdienste der UNIDROIT-Konvention von 1995 zum internationalen Kulturgutschutz heraus, weist aber auch in überzeugender Weise auf noch bestehende Defizite hin.«
Harald Sippel, Jahrbuch für Europäische Überseegeschichte 19/2019, 277