&raquoMit den Untersuchungen Beckermanns liegt insgesamt ein grundlegendes Werk über das Verfassungsrecht Oldenburgs im 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor unter besonderer Berücksichtigung der Verfassung von 1919 und damit ein Mosaikstein der Länderverfassung der Weimarer Zeit vor.&laquo
Werner Schubert, ZIER 6/2016