»Die von Matthias Benedikt vorgelegte Arbeit kann gerade auch mit dem Blick auf den jüngeren Beschluss des BVerwG vom 21.01.2014 zu dem in § 138 TKG geregelten Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im telekommunikationsrechtlichen 'in camera'-Verfahren (Az. 6 B 43.13, N&R 2014, 104ff.) als ein lesenswerter, gehaltvoller und problemlösungsorientierter Beitrag zu den im einschlägigen Schrifttum bereits seit einigen Jahren intensiv geführten Diskussionen im Zusammenhang mit § 99 VwGO eingeordnet werden, der zugleich die in quantitativer Hinsicht bislang sehr viel dürftigere Literatur zur Parallelproblematik im Rahmen des etwas unübersichtlicheren EU-Prozessrechts bereichert.«
Prof. Dr. Carsten Nowak, DVBl 23/14