»Ob ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften wettbewerbsrechtliche Verstöße nach sich ziehen kann, ist umstritten, zumal nicht jeder Datenschutzverstoß dafür in Betracht kommt. Die Neigung der Rechtsprechung derartige Verstöße anzunehmen, war vor und nach der Reform von 2004 gering, auch wenn der Rechsbruchtatbestand in § 4 Nr. 11 UWG 2004 reformiert wurde. Dieser Spur nachzugehen und das Verhältnis dieser beiden Rechtsmaterien grundlegend zu klären ist Gegenstand dieser ausgezeichneten Dresdner Dissertation... Die interessante Studie wirft einen systematischen Blick auf das - weithin noch ungeklärte - Verhältnis zwischen Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht und schärft den Blick für die hier bestehenden Problemsituationen.«
RA Ralf Hansen, juralit.com November 2014