»Wer sich mit dem chinesischen Zivilrecht beschäftigt, wird um dieses Buch nicht herumkommen. Bu ist es gelungen, in kürzester Zeit nach Verabschiedung des ATZR ein Werk vorzulegen, das im Hinblick auf die Auswertung chinesischer Literatur sehr hohe Standards setzt.«
Knut Benjamin Pißler, RabelsZ 3/2020, 699