»Schön ist, dass die rechtswissenschaftliche Arbeit auch für die Praxis der Rechtsanwendung von Nutzen sein kann, insbesondere wenn es darum geht, eine rechtliche Konstruktion zu finden, die die notwendige Verbindlichkeit von BCR herstellt bzw. umgekehrt, die Verbindlichkeit einer gewählten Konstruktion zu bewerten.«
Thilo Weichert, Datenschutz Nachrichten 4/08