»Alles in allem handelt es sich um einen sehr guten Praxiskommentar, der eine Bereicherung für jede Notarbibliothek darstellt und häufig wohl auch den Sprung vom Bibliotheksregal auf den Schreibtisch schaffen wird, sofern er dort nicht bereits steht.«
Notarass. Stefan Ackermann, MittBayNot 2/2022

»ein Schmuckstück... Mein Fazit: Der Kommentar geht weit über eine darstellende Wiedergabe hinaus, indem er sich – mit wissenschaftlichem Anspruch – kritisch mit Rechtsprechung und abweichenden Auffassungen auseinandersetzt. Das Kunststück, wissenschaftliche Tiefe mit prägnanter Darstellung und Praxisbezug zu verbinden, ist in jeder Hinsicht gelungen. Der Nomos-Kommentar zum Familienrecht spielt „in der ersten Liga“; seine Anschaffung ist dem familienrechtlichen Praktiker uneingeschränkt zu empfehlen.«
RA Prof. Dr. Winfried Born, NJW 2021, 1582

»Das Werk ist ein ausgezeichnetes Hilfsmittel bei der Bearbeitung familienrechtlicher Auseinandersetzungen. Wer den Kommentar einmal zu Rate gezogen hat, möchte diese fundierte Darstellung des Familienrechts nicht mehr missen. Das Buch kann uneingeschränkt empfohlen werden, denn auch das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt in jeder Hinsicht.«
RiAG a.D. Dr. Wolfram Viefhues, ZAP 8/2021, 376

»Der neue Band 4 des Nomos BGB-Kommentars verbindet Wissenschaft und Praxis in einem sehr gelungenen Konzept und kann allen familienrechtlichen Professionen unbedingt empfohlen werden! Er bietet eine Fülle aktueller Informationen, verbunden mit zahlreichen praktischen Tipps und Hilfen für jede denkbare familienrechtliche Problematik.«
VRiOLG Prof. Dr. Isabell Götz, FamRZ 6/2021, 420

»Ein gewisses Alleinstellungsmerkmal kann der Kommentar durch seine vierzehn Länderberichte zum Familienrecht ausländischer Staaten für sich beanspruchen. Dem Nomoskommentar Familienrecht ist also ohne weiteres zu attestieren, dass die Bearbeitung auch in der Neuauflage in gewohnter Präzision und Aktualität erfolgt ist. Auch für das aktuelle Werk gilt, dass man Antworten auf die Fragen findet, die einem das Familienrecht stellt. Das Stichwortverzeichnis ist vorbildlich, die vielen praktischen Hinweise weisen dem Rechtsanwender den richtigen Weg. Das Fazit ist deshalb einfach: Wer sich mit familienrechtlichen Fragen auseinandersetzen will oder muss, für den lohnt sich der Griff zum Nomoskommentar Familienrecht.«
Prof. Dr. Curt-Wolfgang Hergenröder, fachbuchjournal 3/2021

»Auch der Erbrechtler findet sich im NK-BGB Familienrecht hervorragend zurecht.«
RA Dr. Claus-Henrik Horn, FA ErbR, ErbR 2021, 271

»Die langersehnte Neuauflage von 2021 folgt auf die Vorauflage aus dem Jahr 2014 und knüpft mit Prägnanz, Aktualität und Vollständigkeit nahtlos an deren Qualität an. Die Verbindung von wissenschaftlichem Anspruch und Praxisbezug unter Beibehaltung der notwendigen Übersichtlichkeit macht den Band zu einem hervorragenden Nachschlagewerk. Ob Online-Zugang oder als gedrucktes Buch, der NomosKommentar zum Familienrecht stellt durch seine fundierte Kommentierung eine überaus hilfreiche Bereicherung für die Praxis dar.«
Petra Birnstengel, JAmt 12/2021

»Der Kommentar bündelt die geballte fachliche wissenschaftliche und praktische Kompetenz der juristischen Warten in hervorragender Weise. Er durchdringt die komplexen Rechtsbereiche wissenschaftlich sehr profunde und bereitet sie ebenso praxisnah wie auch verständlich auf. Zu Recht steht er in der Bibliothek eines jeden Praktikers des Familienrechts.«
Prof. Dr. Annegret Lorenz, socialnet.de Mai 2021

»Der Kommentar ist nicht nur im Familienrecht im engeren Sinn ein hilfreicher rechtlicher Begleiter, sondern auch wenn es um die gesetzliche Betreuung mitsamt ihrer Verzahnung mit dem Vormundschaftsrecht geht. Die Autoren bieten eine anspruchsvolle, teilweise meinungsstarke Kommentierung und öffnen so manchen Blick für wichtige Bedürfnisse in der Praxis. Von meiner Seite eine klare Empfehlung für alle mit dem Betreuungsrecht befassten Verfahrensbeteiligten.«
RAG Dr. Benjamin Krenberger, Die Rezensenten Januar 2021

Stimmen zu den Vorauflagen

»stellt der Nomos-Kommentar eine äußerst umfangreiche und praxisorientierte Kommentierung dar. Das Werk ist gewiss eine gute Bereicherung jeder Notarbibliothek.«
Notarassessor Dr. Johannes Weber, DNotI-Report 8/2015

»Die Kommentierungen des NomosKommentars zum Kindschaftsrecht sind mE sehr gut gelungen und gerade auch für die Jugendamtspraxis sehr ergiebig... Ich selbst werde den NomosKommentar zum Familienrecht künftig wesentlich häufiger als die erste Nachschlagequelle verwenden.«
Prof. Jörg Reinhardt, JAmt 11/14

»Dieser Nomos-BGB-Familien-Band ermöglicht auch dem Nichtjuristen, in vielen familienrechtlichen Zweifelsfragen schnell Klarheit zu bekommen.«
Dr. Rainer Balloff, Praxis der Rechtspsychologie 2/14

»nachdrücklich zu empfehlen.«
RA Richard Romeyko, FamRZ 24/14

»Der Kommentar ist damit eine schöne Bereicherung der Handbibliothek des Senats, der in der täglichen Arbeit immer mehr zum Einsatz kommt und deshalb nur selten den Weg zurück ins Regal findet.«
RiOLG Dr. Uwe Schmidt, NJ 9/14

»Auch dieser Band des hoch interessanten NomosKommentars zum BGB schafft für den Nutzer Klarheit in vielen Zweifelsfragen bei sehr hohem Praxisbezug. Die klare und sehr strukturierte Kommentierung gehört sicherlich zu den gegenwärtig interessantesten Kommentierungen ihrer Art.«
N. Schoss, juralit.com Oktober 2014

»Die Herausgeber schreiben im Vorwort zur dritten Auflage, dass ihr Kommentar für den Schreibtisch und nicht fürs Regal gemacht ist. Außer einer Ergänzung des Arbeitsplatzes um Notebook und Smartphone ist dem nichts hinzuzufügen.«
RiAG Thorsten Lange, NZFam 15/14

»Band 4 des Nomos Kommentars (Familienrecht) ist eine ganz vorzügliche Arbeitshilfe für den familienrechtlichen Praktiker. Der Band verbindet Praxisbezug mit wissenschaftlicher Tiefe bei gleichzeitiger Übersichtlichkeit - das kann man durchaus als kleines Kunststück bezeichnen.«
RA Prof. Dr. Winfried Born, NJW 48/14

»dieser Nomos Kommentar zum Familienrecht will höchsten Ansprüchen an Vollständigkeit und Aktualität genügen und wird diesem Anliegen in vollem Umfang gerecht.«
Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, fachbuchjournal 5/14

»wird dieser Kommentar nach meiner Einschätzung seinem eigenen Anspruch, für Wissenschaft und Praxis eine wichtiges Arbeitsmittel zu sein, überaus gerecht.«
Sigrid Andersen, Informationen für Einelternfamilien 4/14

»Die umfassende Auswertung der Rechtsprechung stellt eine erhebliche Arbeitserleichterung dar... Dank der umfassenden Darstellung der Materie, der Einbeziehung der mit dem jeweiligen Thema zusammenhängenden Rechtsgebiete sowie der vielfältigen praktischen Hinweise kann der Kommentar ohne Einschränkung empfohlen werden.«
RIin Dr. Renata von Pückler, Staatsanzeiger für das Land Hessen 40/14

»eine ernstzunehmende Größe ... ein nützliches Hilfsmittel für die tägliche Arbeit.«
RiAG Gregor Profitlich, Der deutsche Rechtspfleger 10/14

»eignet sich hervorragend für die Lösung wissenschaftlicher Aufgaben, zeichnet sich daneben aber auch durch eine besondere Praxisnähe aus.«
Dr. Elisabeth Rossa, jugendhilfereport 4/14

»Die Kommentierungen sind durchweg auf hohem Niveau, ausführlich und aktuell... Der Kommentar ist jedem familienrechtlich orientierten Juristen ans Herz zu legen.«
Ri Carsten Krumm, dierezensenten.blogspot.de August 2014

»Ein inzwischen sehr bewährter Kommentar, von dem man sich das ganze BGB leisten sollte.«
RA Dr. Eckart Yersin, Berliner Anwaltsblatt 7-8/14

»eine Schatzkiste.«
KomJu 3/14

»Die Anschaffung des Gesamtkompendiums, aber auch nur eines einzelnen Bandes wie dem des Familienrechts, ist...eine nützliche Anschaffung.«
Prof. Dr. Wolfgang Burandt, FuR 7/14

»Der Nomos-Kommentar Familienrecht ist für den anwaltlichen Praktiker eine wichtige Arbeitshilfe: Ein Kommentar für den Schreibtisch und nicht für das Regal.«
Prof. Dr. Dirk Olzen, JR 7/11

»Die ohne Abstriche als Expertenteam zu bezeichnende umfangreiche Autorengruppe, bestehend aus Rechtsanwälten und Richtern sowie renommierten Wissenschaftlern, steht für eine exzellente Auf- und Bearbeitung der Sachmaterie. Das Buch ist daher uneingeschränkt jedem am Familienrecht interessierten Praktiker zu empfehlen.«
RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt, FAFamR u FAErbR, ZFE 7/11

»Insgesamt betrachtet, setzen Herausgeber und Autoren den mit der ersten Auflage eingeschlagenen Weg erfreulich konsequent fort: Der gewichtige Band enthält nicht nur eine aktuelle, präzise und vor allem fundierte Darstellung des derzeitigen Standes des Familienrechts, sondern die Autoren setzen sich darüber hinaus intensiv mit dessen Entwicklung auseinander und bereichern die Diskussion mit zahlreichen, eigenständigen Ansätzen und Überlegungen, ohne die forensische und die beratende Praxis zu vernachlässigen. Von daher: Der Kommentar ist eine "runde Sache" und ein in jeder Hinsicht empfehlenswertes, uneingeschränkt "alltagstaugliches" Werk.«
Dr. Martin Menne, FPR 6/11

»Fazit: Mit seiner Fülle von Einzelheiten, seiner Aktualität und seinen eigenständigen, praktischen Ansätzen ist das Werk eine klare Bereicherung in der familienrechtlichen Literatur. Seine Anschaffung ist uneingeschränkt zu empfehlen.«
Volker Bißmaier, RiOLG, Das Jugendamt 3/11

»Der Kommentar kann jedem auf dem Gebiet des Familienrechts tätigen Praktiker ohne Einschränkungen empfohlen werden.«
Renata von Pückler, Staatsanzeiger für das Land Hessen 6/11

»Wer den von Kaiser, Schnitzler und Friederici herausgegebenen Kommentar einmal zu Rate gezogen hat, möchte diese fundierte Darstellung des Familienrechts nicht mehr missen. Obschon kein "Schnäppchen" kann das Buch uneingeschränkt empfohlen werden, denn das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt in jeder Hinsicht.«
Dr. Isabell Götz, RiOLG, FamRZ 1/11

»In dieser Gesamtheit ist die Kommentierung durchgängig für die Zielgruppe der Praktiker im Familienrecht eine wertvolle Stütze und Erkenntnisquelle. Sie bietet sichere Orientierung und die von einem Kommentar dieser Größenordnung erwünschten Antworten auf die vielfältigen Fragen, die das familienrechtliche Mandat mit sich bringt... Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Als Printwerk ist es unbedingt empfehlenswert. Diese Empfehlung gilt für den anwaltlichen Praktiker wie für den Familienrichter gleichermaßen.«
Werner Reinken, VRiOLG, FuR 11/10

»mehr als nur ein Werk von Praktikern für Praktiker. Die Vereinigung von wissenschaftlicher Tiefe und praxisorientierter Darstellung ist für den familienrechtlichen Praktiker von großem Nutzen. Die neue Auflage des früheren Anwaltskommentars BGB, Familienrecht, ist deshalb als wertvolle Arbeitshilfe uneingeschränkt zu empfehlen.«
Dr. Regina Bömelburg, RiOLG, FF 10/10

»Fazit: Den Autoren gelingt es durchgehend, die Vorschriften des Familienrechts in der für die tägliche Praxis gebotenen Kürze vollständig zu kommentieren und mit äußerst nützlichen Hinweisen für jedes Stadium der anwaltlichen Tätigkeit zu versehen.«
RAin Ines Müller-Baumgarten, AdVoice 4/10

»Fazit: Es ist eine sehr gute Nachricht, dass dieser Kommentar als kompetenter Wegweiser wieder in aktueller Auflage verfügbar ist!«
RiAG Dr. Wolfram Viefhues, ZFE 9/10

»Das Werk genügt höchsten Ansprüchen und dient Anwaltschaft, Richterschaft und auch den Anwendern in der behördlichen Praxis als wichtige Arbeits- und Informationshilfe.«
Martina Bress-Brandmaier, ZfF 7/10

»für die juristische Ausbildung nach wie vor eine echte Bereicherung...Die wissenschaftliche Arbeit, selbst bei nur punktueller Nachschau, ist mit diesem Kommentar ebenso möglich wie die Arbeit am praktischen Fall. Eine gelunge Neuauflage.«
Richter Dr. Benjamin Krenberger, www.studjur-online.de September 2010

»Eben nicht nur ein Werk von Praktikern für Praktiker sondern zugleich ein wissenschaftlicher Kommentar. Mein Fazit … ist eindeutig: ein Kommentar für den Schreibtisch, der Praxistauglichkeit und wissenschaftliche Fundiertheit vortrefflich vereint.«
VRiOLG Dr. Gerd Brudermüller, FamRZ 9/05

»gut nachvollziehbar und leicht fassbar erläutert. ... Insgesamt betrachtet, wird die Palette der vorhandenen Erläuterungsbücher mit dem Anwaltkommentar Familienrecht durch ein gewichtiges, in jeder Hinsicht empfehlenswertes Werk bereichert. Der Kommentar stellt für den Familienrechtspraktiker eine wertvolle Hilfe dar, da Wissensvermittlung und wissenschaftlicher Anspruch hier mit praktischen Hinweisen und einem betont praxisnahen Ansatz kombiniert werden.«
RiAG Dr. Martin Menne, NJW 18/05