»Der Kommentar ist wissenschaftlich auf einem ausgezeichneten Stand und die neueste Rechtsprechung und Literatur ist umfassend eingearbeitet. Die Fragen der Rechtspraxis lassen sich mithilfe des Kommentars schnell und auf hohem Niveau beantworten. Ich kann den Kommentar uneingeschränkt empfehlen.«
Prof. Dr. Ines Dernedde, socialnet.de März 2023

»Fazit: Das Werk liefert mit seinen drei Teilbänden eine Darstellung des Schuldrechts, die keine Wünsche offenlässt und bei aller Komplexität dieses umfangreichen Themengebiets auch höchsten Ansprüchen jederzeit gerecht wird.«
RA André Naumann, ZAP 21/2021

»Insgesamt lässt sich die Feststellung treffen, dass es die Bearbeiterinnen und Bearbeiter des Nomos Kommentars zum BGB auch in der 4. Aufl. (2021) des Bandes 2 (Teilbände 2/1, 2/2, 2/3) wieder geschafft haben, mit wissenschaftlicher Präzision und dem gebotenen Blick für die praktischen Bedürfnisse der Anwender die zu besprechenden Vorschriften auszuleuchten. Die Nutzerinnnen und Nutzer erhalten auch im Band 2 sehr gut strukturierte und hierdurch leicht verarbeitbare Gesetzeserläuterungen, präzise und eingängige Sachaussagen zu problematischen Auslegungs- und Anwendungsfragen, zahlreiche nützliche Hintergrundinformationen zu Entstehungsgeschichte und Systematik der Vorschriften, einen großen Fundus an Verweisen auf einschlägige Rechtsprechung und weiterführende Literatur. Damit darf der Kommentar in den Arbeitsbereichen der Rechtspflege nicht fehlen.«
Prof. Dr. Matthias Nicht, Rpfleger 3/2022

»Die Kommentatorinnen und Kommentatoren haben mit der 4. Auflage einen bereits großartigen Kommentar noch weiter verfeinert. Die Darstellung der ganzen Vielfalt unterschiedlichster Probleme einer Norm ist eine Leistung, die man nicht genug würdigen kann. Dabei sind die Kommentierungen jeweils übersichtlich strukturiert, haben eine klare Gliederung und sinnvolle drucktechnische Hervorhebungen. Wer als Rechtsanwalt, Richter oder sonst im Zivilrecht tätiger Jurist ein Problem sachlich und fundiert lösen möchte, kommt an diesem Kommentar nicht vorbei. Gerade auch für den Personenschaden im Verkehrsrecht stellt der Kommentar eine wahre Fundgrube dar und muss sich vor einschlägiger Konkurrenz nicht verstecken.«
Ass. jur. Rüdiger Balke, SVR 2021, 239

»Festzuhalten ist, dass auch die Neuauflage des Werkes auf die bewährte und beim Fachpublikum so geschätzte Rezeptur einer lebendigen und prägnanten Sprache, angereichert um wertvolle Praxishinweise, setzt und der Leserschaft das Wahlrecht zwischen vertiefter wissenschaftlicher Analyse und Recherche einerseits sowie effektiver Behandlung von Rechtsproblemen der täglichen Praxis andererseits ermöglicht. Dabei bedeuten die Bände zum Schuldrecht eine Bereicherung für jede Bibliothek eines Verkehrsjuristen. Ein kluges Händchen bei der Wahl der Autoren tut ihr übriges. „Luft nach oben“ bleibt da kaum noch.«
RA Stefan Bachmor, FAVerkR, NZV 2021, 309

»Ursprünglich speziell an den Bedürfnissen der (vornehmlich anwaltlichen) Berufspraxis ausgerichtet, ist der Kommentar inzwischen zu einem wichtigen und unentbehrlichen Arbeitsmittel gleichermaßen für Praktiker und Rechtswissenschaftler geworden. Der Nomoskommentar hat Stimme und Gewicht unter den BGB-Kommentaren. Der Leser bekommt mit diesen drei Teilbänden eine fundierte Darstellung des Schuldrechts an die Hand, die weit über die bloße Kommentierung der einzelnen Vorschriften hinaus Hilfestellungen mit einer gezielten Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Praxis liefert.«
VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann, fachbuchjournal 3/2021

»Die insgesamt 6833 Druckseiten mit einem stattlichen Gesamtgewicht von 6361 g ›haben es in sich‹ – sie sind eine gewichtige Stimme im Konzert der gedruckten Großkommentare zum BGB. Der vom Kommentar direkt angesprochene Kreis der Interessenten, namentlich die Anwaltschaft, wird bei ihren Recherchen regelmäßig mit großem Gewinn auf das Werk zurückgreifen und nicht enttäuscht werden. Der Kommentar kann Platz und Rangstelle in der Reihe der Konkurrenzprodukte nicht nur behaupten, sondern mit Sicherheit weiter steigern. Der Erwerb des neuen Schuldrechtsbandes lohnt sich in jedem Fall, er kann ohne Einschränkung empfohlen werden.«
Franz Schnauder, justament.de Juni 2021

Stimmen zu den Vorauflagen

»großartiges Werk«
VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, VersR 2016, 1548

»In der Praxis ist ein schnelles und effizientes Arbeiten mit dem Kommentar garantiert. Die von der Literatur neu entworfenen Theorien werden kurz skizziert und mit ausreichenden Verweisen versehen, so dass Interessierte weiterführende Details nachlesen können. Dadurch kann der Kommentar allen Zielgruppen gerecht werden. Anwälte werden in kürzester Zeit die Antworten auf ihre Fragen finden, während interessierte Leser an die Hand genommen werden und mit ausführlichen Verweisen ihre Recherche fortsetzen können. Die umfassende Kommentierungsart trägt zu diesem Eindruck bei: Die Ausführungen werden - falls erforderlich - mit rechtshistorischen Erläuterungen versehen; prozessuale und unionsorientierte Zusammenhänge finden an den richtigen Stellen ebenso ihren Niederschlag. Gerade die Erläuterungen zur Beweislast werden viele Praktiker zu schätzen wissen. Hilfreiche Hinweise zur Verjährung werden besonders für Berufseinsteiger sehr unterstützend sein.«
Michael Stern, justament.de 11/2016

»gewaltiges Kompendium.«
RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Rabe, AnwBl 7/13

»...absolut geglückt. Bei der Kommentierung zum Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es viele Konkurrenten, aber nur wenige, die so ansprechende und zielstrebende Erläuterungen wie der Nomos-Kommentar aufweisen. Gerade Praktiker werden die Kommentierung zu schätzen wissen.«
Patrick Mensel, www.jurawelt.com Juni 2013

»ein großartiges Werk.«
Lothar Jaeger, VersR 28/12

»Die Kommentierung des Schuldrechts im Nomos Kommentar bietet durch die prägnante Darstellung einen schnellen Zugriff auf die jeweiligen Problemkreise wie ein Kurzkommentar, jedoch mit deutlich besserer Lesbarkeit. Andererseits erfüllt die breit gefächerte Darstellung von Rechtsprechung und Literatur nebst den entsprechenden Fundstellen auch die Ansprüche, die an einen Großkommentar gestellt werden.«
Peter Irrgeher, MAV 11/12

»Ein Kommentar, der weit über die feingliedrige Darstellung von Detailproblemen... hinausgeht und den Blick für das große Ganze schärft wie kaum ein anderer.«
Dr. Alexander Schumann, Die Justiz 8/12

»eine aktuelle, kompetente, gute Orientierung.«
Prof. Dr. Marina Tamm, VuR 5/12

»Längst hat der Markt die Vorzüge dieses Großkommentars kennen und schätzen gelernt: So verfolgt und erreicht die Darstellung - auch in der Neuauflage - geschickt ihr Ziel, fundierte, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit hilfreichen Hinweisen für die alltägliche Praxis des Rechtsanwaltes und Richters oder des Notars und Unternehmensjuristen zu kombinieren.«
RI Dr. Peter M. Röhm, Ppfleger 6/12

»hat der Kommentar in kurzer Zeit seinen Platz als bedeutsame Schnittstelle zwischen Praxis und Wissenschaft gefunden und ist dem hohen Anspruch der Herausgeber gerecht geworden, ein wichtiges und unentbehrliches Arbeitsmittel gleichermaßen für den Praktiker wie für den Rechtswissenschaftler zu sein.... Der NomosKommentar BGB hat sich im Chor der (weiter wachsenden) Kommentarliteratur etabliert. Er hat Stimme und Gewicht unter den Großkommentaren. Die einzelnen Bände sind nicht für das Regal geschrieben (dafür sind sie auch zu schwer). Sie gehören - griffbereit für die Alltagsarbeit - auf den Schreibtisch des Praktikers.«
Dr. Franz Schnauder, RiOLG, NJW 19/12

»Eigentlich ist dieser Kommentar viel zu schade für die schnelle, punktuelle Nachschau von Problemen: man sollte stattdessen in den Ausführungen schmökern und sein Wissen schärfen und erweitern, sei es während des Studiums, sei es als gestandener Praktiker. Aber trotzdem: auch für die gezielte Suche zu Rechtsproblemen bietet das Werk hervorragende Unterstützung und ist so mehr als viele andere Kommentare zum BGB vielseitig verwendbar und noch wichtiger: rundum belastbar. Die Darstellung der ganzen Vielfalt von Problemen rund um eine Norm ist eine hervorragende Leistung der Herausgeber und beteiligten Autoren. Mit diesem Kommentar arbeitet man gerne.«
Dr. Benjamin Krenberger, www.dierezensenten.blogspot.com April 2012

»Eine neue Dimension, ein wirklich großer Kommentar. Er hat das Zeug neuer Leitstern unter den BGB-Kommentaren zu werden. Für den Palandt härteste Konkurrenz.«
RA Wolfgang Koch, SP 10/05