»Dem Band ist zu wünschen, dass er die wissenschaftliche Beschäftigung mit Bild und Recht motivieren kann - auch um der Praxis die richtigen Hilfestellungen zu geben.«
Stiftung & Sponsoring 1/2021, 45

»Insgesamt zeichnet sich das Buch durch die Vernetzung der unterschiedlichen Themen in äußerst intelligenter Weise aus. Beim Lesen hat man teilweise das Gefühl, auf einem Wildpferd zu sitzen und nicht zu wissen, wohin es im nächsten Moment reitet. Gerade das macht den geistigen Ausritt so spannend. Ein gelungenes und lesenswertes Buch, wenn man die Offenheit zu einem solchen Ausritt mitbringt.«
Prof. Dr. Winfried Bullinger, NJW 1-2.2020, 34

»Insgesamt ist die gelungene programmatische Schrift zugleich ein umfassendes Handbuch des gegenwärtigen Bildrechts, insbesondere zu den Fragen der Fotokunst und der Digitalisierung, ein vielversprechender erster Band der Schriftenreihe , welche verschiedene Wissenschaften zusammenführt, ohne deren spezielle Sichtweisen aufzugeben.«
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme LL.M., Bulletin Kunst und Recht 1/2020, 106

»›Ein Bild sagt mehr als tausend Worte‹. Dieser Thematik hat sich das Buch von Prof. Dr. Thomas Dreier in exzellenter Weise angenommen. Es ist eines dieser Werke, das die Bibliothek des Hauses ungemein bereichern wird und das Lust auf mehr macht. Das gesamte Buch bietet eine detaillierte und klar konzipierte Darstellung verschiedenster Facetten der Querschnittsmaterie Bild und Recht. Der Name Thomas Dreier garantiert ein überdurchschnittliches Niveau. Wir möchten ihm aus tiefstem Herzen zu diesem exzellenten Werk gratulieren; wir haben die Lektüre sehr genossen.«
Prof. Dr. Thomas Hoeren und Julia Werner, MMR 8/2019

»ungemein reichhaltiger und lehrreicher Band«
RA Dr. Albrecht Götz von Olenhusen, koeblergerhard.de Juni 2019

»›Bild und Recht‹ ist ein wissenschaftliches Werk von außerordentlichem Tiefgang. Die Darstellung geht weit über die Schilderung von Sachverhalten, ihre Einordnung und ihre rechtliche Bewertung hinaus. Dieses inhaltsreiche und inhaltsschwere Buch werden nicht viele Leser von der ersten bis zur letzten Seite erarbeiten.«
RA Prof. Dr. Michael Loschelder, GRUR 6/2019, 62